Selbst im Urlaub können Sie erkranken oder verunglücken. Damit Sie bestmögliche Versorgung genießen, sichern Sie sich mit der UKV Langzeit-Auslandskrankenversicherung ab:
UKV Langzeit Reisekrankenversicherung
- Für Reisen bis zu 5 Jahren
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Inkl. Leistungen beim Arzt, Facharzt, Krankenhaus und Krankenrücktransport
- Kein Selbstbehalt
- Verschiedene Tarifauswahl

Mehr Details (PDF) zur UKV Langzeit Reisekrankenversicherung
Die Highlights der UKV Langzeit-Auslandskrankenversicherung
Eine längere Reise planen Sie nicht von heute auf morgen. Dies machen Sie schon viele Wochen oder gar Monate vorher. Umso größer ist die Vorfreude, wenn es losgeht. Ärgerlich ist es dann, wenn Sie kurz davor oder sogar während Ihrer Reise erkranken. Müssen Sie auf Grund dessen von Ihrer Reise zurücktreten oder diese abbrechen, sollten Sie mit der UKV Langzeit-Auslandskrankenversicherung vorgesorgt haben. Denn hier erhalten Sie umfangreiche Leistungen für den Fall der Fälle.
Mit der UKV Langzeit-Auslandskrankenversicherung können Sie sich für weltweite Reisen bis zu 5 Jahre versichern. Für den Versicherungsschutz in den Ländern Singapur, China, England, Schweiz, Hongkong und den USA fällt ein kleiner Mehrbeitrag an.
Sollten Sie früher wie geplant von Ihrem Urlaub zurückkommen, müssen Sie nicht bis zum Schluss zahlen. Es gilt eine taggenaue Abrechnung.
Gehen Sie während Ihrer Reise zum Arzt, müssen Sie die Rechnung direkt begleichen. Im Nachhinein können Sie die Rechnung per Post einreichen. Einen Selbstbehalt gibt es bei der UKV Langzeit-Auslandskrankenversicherung nicht.
Ihre Vorteile
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Was decken die Tarife der UKV Langzeit-Auslandskrankenversicherung ab?
Aus 3 Tarifen können Sie Ihren Versicherungsschutz wählen. Der Leistungsumfang variiert zwischen den Tarifen. Hier finden Sie einen groben Überblick über die Leistungen, die Sie versichern können. Die Auflistung ist nicht vollständig:
- Heilpraktiker
- Medikamente, Hilfsmittel und Heilmittel
- Beratung und Behandlung beim Arzt
- Kosten im Krankenhaus für Unterbringung und Verpflegung
- Schmerzlindernde Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Psychotherapie
- Rücktransport
So einfach funktioniert‘s
Was ist bei der UKV Langzeit-Auslandsreiseversicherung nicht versichert?
Sind Sie bereits vor Versicherungsabschluss schwanger, sind die Kosten für Voruntersuchungen und Entbindung nicht versichert.
Ist bereits vor Grenzüberschreitung bekannt, dass eine Behandlung erfolgen muss, sind diese ausgeschlossen.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Werden Sie während Ihrer Reise schwanger, sind die medizinischen Behandlungen und Untersuchungen inkl. Vorsorge wiederum versichert.
Das Gleiche gilt bei unerwarteter Verschlechterung der Gesundheit bei chronischen Erkrankungen. Diese sind dann ebenfalls versichert. Zudem können Sie Vorerkrankungen im Tarif GesundheitGLOBAL Premium durch Beantwortung von Gesundheitsfragen mit einschließen.
Kundenbewertungen
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat die UKV Langzeit-Auslandskrankenversicherung ermächtigen, den Beitrag einzuziehen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Antrag angegebene Aufenthaltsdauer im Ausland. Sollte sich Ihr Aufenthalt verlängern, können Sie die ursprüngliche Vertragsdauer dementsprechend anpassen.
Ihr Versicherungsschutz endet mit der Beendigung ihres Aufenthaltes im Ausland.
Ihr Ansprechpartner
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