Sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder Krankheit ins Krankenhaus müssen, steht die bestmögliche Behandlung an vorderster Stelle. Sichern Sie sich daher zusätzlich mit der UKV stationären Krankenzusatzversicherung ab:
UKV Stationäre Zusatzversicherung
- Aufenthalte im Krankenhaus
- Anschlussheilbehandlungen und Reha
- Ambulante und kosmetische Operationen
- Online abschließbar
- Gemeinsamer Abschluss von → ambulant und stationär ← hier möglich!

Mehr Details (PDF) zur UKV Stationäre Zusatzversicherung

KlinikPRIVAT Unfall Bedingungen
Produktdetails (PDF) ansehen »
KlinikPRIVAT Premium Bedingungen
Produktdetails (PDF) ansehen »Allgemeines zur UKV stationären Krankenzusatzversicherung
Bei einem Krankenhausaufenthalt können hohe Kosten auf Sie zukommen. Damit Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen, sollten Sie sich mit der UKV stationäre Krankenversicherung absichern. Diese deckt Kosten wie beispielsweise Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Chefarztbehandlung ab. Die gesetzliche Krankenkasse kommt für die Kosten nicht auf. Wenn Sie allerdings diesen Komfort nutzen wollen, ist die UKV stationäre Krankenzusatzversicherung eine hervorragende Lösung. Hier können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz individuell auf Sie zuschneiden. Sie können die Klinik und den Arzt selbst auswählen. Ist Ihnen das nicht wichtig, erhalten Sie stattdessen Ersatzkrankenhaustagegeld.
Ihre Vorteile
2 Minuten berechnen
Gibt es Wartezeiten?
Nein, bei allen Tarifen der UKV stationären Krankenzusatzversicherung gilt keine Wartezeit. Sie können sofort nach Abschluss Leistungen erhalten.
So einfach funktioniert‘s
Was ist bei der UKV stationären Krankenzusatzversicherung versichert?
Als Einsteiger ist für Sie der KlinikPrivatUnfall genau der richtige Tarif. Hier haben Sie einen soliden Grundschutz. Sind Sie schon etwas Zukunftsorientiert? Sehen Sie sich hierfür den KlinikPrivatUnfall mit Option an. Hier können Sie auf verschiedene Lebenssituationen reagieren und Ihren Tarif ändern. Sie gehen lieber auf Nummer sicher und wünschen volle Sicherheit? Dann sollten Sie sich für den KlinikPrivatPremium Tarif entscheiden. Hier erhalten Sie vollumfänglichen Versicherungsschutz.
Kundenbewertungen
Was versichert die UKV stationäre Krankenversicherung nicht?
Der Versicherer kann nicht für alle Schäden aufkommen. Daher gelten generell als ausgeschlossen Kriegsereignisse und innere Unruhen. Vorsätzliches Herbeiführen ist ebenfalls nicht mitversichert. Zudem sind auch Behandlungen durch einen Leistungserbringer, deren Rechnungen aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen sind, nicht versichert. Der Versicherer leistet nicht für Behandlungen durch Familienangehörige. Nicht abgesichert ist ebenfalls eine Unterbringung aufgrund Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung.
Spielen Vorerkrankungen für den Versicherungsschutz eine Rolle?
Für den Tarif KlinikPrivatUnfall ist es egal, ob und welche Vorerkrankungen Sie haben. Bei den anderen Tarifen erfahren Sie bei der Berechnung, ob und zu welchen Konditionen Sie die UKV stationäre Krankenzusatzversicherung aufnimmt.
Wie können Sie Rechnungen einreichen?
Die Unterbringungskosten müssen Sie nicht vorstrecken. Diese rechnet das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer ab. Informieren Sie das Krankenhaus hierzu über Ihre Zusatzversicherung. Alle anderen Kosten werden Ihnen erstmal in Rechnung gestellt, welche Sie dann beim Versicherer einreichen können.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung.
Kündigen können Sie den Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollten Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.
Zahnversicherung

Ambulante Zusatzversicherung

Pflege

Krankentagegeld

Auslandsreisekranken

Langzeit Reisekranken
