Verunglücken oder erkranken Sie während Ihrer Reise, haben Sie mit der Signal Iduna Reisekrankenversicherung einen umfangreichen Versicherungsschutz:
Signal Iduna Reisekrankenversicherung
- Reisedauer bis zu 365 Tagen
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Kein Selbstbehalt
- 24h-Notfall-Telefon
- Online abschließbar
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Produktinformation
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Ein schöner und erholsamer Urlaub hängt nicht nur vom guten Wetter ab. Genießen Sie sorgenfrei Ihren Urlaub, indem Sie mit der Signal Iduna Reisekrankenversicherung vorsorgen. Denn erkranken Sie vor oder während Ihrer Reise und müssen zum Arzt, sind Sie optimal abgesichert.
Schutz haben Sie mit der Signal Iduna Reisekrankenversicherung weltweit. Entscheiden Sie sich für eine einmalige Versicherung oder einer Jahresversicherung. Hier ist beides möglich.
Abschließen können Sie die Versicherung für längsten ein Jahr. Eine Selbstbeteiligung haben Sie bei der Signal Iduna Reisekrankenversicherung nicht.
Im Schadensfall steht Ihnen die Signal Iduna Reisekrankenversicherung rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite.
Ergänzen Sie Ihren Schutz noch sinnvoll, mit der Reiserücktrittsversicherung oder Reisegepäckversicherung.
Ihre Vorteile
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Weshalb und wann macht die Signal Iduna Reisekrankenversicherung Sinn?
Die Reisekrankenversicherung ist für alle Reisen sinnvoll. Denn Ihre gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in den wenigsten Ländern der EU. Die Leistungshöhe entspricht der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Außerhalb der EU übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung gar keine Kosten und Sie müssen für alles selbst aufkommen. Dasselbe gilt, falls Sie privat versichert sind. Denn Ihre private Krankenkasse kommt ebenfalls nicht für alle entstehenden Kosten auf. Sichern Sie sich daher mit der Signal Iduna Reisekrankenversicherung umfassend ab.
So einfach funktioniert‘s
Welche Kosten erstattet die Signal Iduna Reisekrankenversicherung?
Erkranken Sie während Ihres Urlaubs, erstattet die Signal Iduna Reisekrankenversicherung folgende Kosten zu 100 Prozent:
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- Ärztliche Behandlung wegen Beschwerden, während der Schwangerschaft
- Medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
- Medizinisch notwendigen Transport zum nächsten Krankenhaus
- Arznei-, Verband- und Hilfsmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Rücktransport inkl. zusätzliche Kosten für Begleitperson bis zu max. 1.600 EUR
- Bestattung im Ausland oder Überführung bis zu 11.000 EUR
- Rückholung oder Reisebegleitung von mitversicherten Kindern
- Assistance-Leistungen
Kundenbewertungen
Was versichert die Signal Iduna Reisekrankenversicherung nicht?
Versicherungsschutz besteht nicht für Behandlungen im Ausland, welche der Grund Ihrer Reise sind.
Ausgeschlossen sind ebenfalls Kosten für geplante Heilbehandlungen im Ausland.
Ebenso nicht mitversichert sind Behandlungen, welche bereits vor Antritt Ihrer Reise feststehen, dass diese, während Ihrer Reise, anfallen.
Nicht versichert sind ebenfalls Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle, welche durch Krieg oder innere Unruhen geschehen.
Wie lange und wo besteht Versicherungsschutz?
Entscheiden Sie sich für die einmalige Reiseversicherung, haben Sie weltweiten Versicherungsschutz innerhalb des versicherten Zeitraums. Dies gilt für private und dienstliche Reisen.
Wählen Sie die Jahresreiseversicherung, gilt ebenfalls weltweiter Schutz. Hier können Sie sich für max. 365 Tage absichern. Schutz besteht für Sie im Jahr für mehrere Reisen. Pro Reise dürfen Sie 60 Tage nicht überschreiten. Bei einer Dienstreise sind es 10 Tage, welche Sie nicht überschreiten dürfen.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Bei der einmaligen Reiseversicherung besteht Versicherungsschutz für die, im Antrag angegebene Aufenthaltsdauer, im Ausland.
Ihr Versicherungsschutz endet mit der Beendigung ihres Aufenthaltes im Ausland. Eine Kündigung bedarf es nicht.
Bei der Jahresreiseversicherung besteht Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt aus dem Versicherungsschein.
Kündigen können Sie den Vertrag ein Monat vor Ablauf des Vertrages. Kündigen Sie den Vertrag nicht, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.