Mit der Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung sichern Sie sich weltweit gegen hohe Behandlungskosten im Urlaub oder auf Reisen ab:
Nürnberger Versicherung Auslandsreisekrankenversicherung
- Weltweiter Versicherungsschutz auf Reisen
- Keine Gesundheitsprüfung
- Für beliebig viele Reisen im Jahr
- 24-Stunden-Notrufservice
- Für private und berufliche Reisen
Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?
Im Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung viele Kosten nur teilweise oder gar nicht. Besonders außerhalb Europas entstehen schnell hohe Rechnungen für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Auch ein Krankenrücktransport nach Deutschland kann mehrere tausend Euro kosten, die die gesetzliche Krankenkasse meist nicht übernimmt. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung schützen Sie sich vor diesen finanziellen Risiken und reisen deutlich entspannter.
Ihre Vorteile
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Allgemeines zur Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung
Die Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung bietet einen umfassenden Schutz für private und berufliche Reisen. Die Versicherung gilt weltweit und unterstützt Sie bei medizinischen Notfällen während Ihres Aufenthalts im Ausland. Versichert sind unter anderem ambulante und stationäre Heilbehandlungen sowie notwendige Operationen. Der Versicherungsschutz greift auch bei medizinisch notwendigen Behandlungen aufgrund einer COVID-19-Erkrankung. Die Versicherung verzichtet auf einen generellen Ausschluss von Ländern mit Reisehinweisen oder Reisewarnungen aufgrund von Pandemien. Bei dem Tarif handelt es sich um einen Jahrestarif. Dieser gilt für beliebig viele Reisen im Jahr. Die maximale Reisedauer pro Reise beträgt 56 Tage. Sie können die Versicherung zwischen 18 und 69 Jahren abschließen.
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen umfasst die Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung bietet umfangreiche Leistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen
- Erstattung für Medikamente und Verbandmittel
- Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
- Schutz bei akuten Erkrankungen und Unfällen
- 24-Stunden-Notruf Service weltweit
- Bergungs- und Rettungskosten bis zu 10.000 Euro
- Kostenübernahme für schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Organisation medizinischer Hilfe im Ausland
Kundenbewertungen
Für welche Reisen gilt die Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie bei privaten Urlaubsreisen sowie bei vielen beruflichen Aufenthalten im Ausland. Der Tarif umfasst alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres. Der Schutz gilt weltweit und für Reisen mit einer Maximaldauer von 56 Tagen. Damit eignet sich die Auslandsreisekrankenversicherung sowohl für kurze Städtereisen als auch für längere Urlaubsaufenthalte oder Geschäftsreisen.
In welchen Ländern ist die Auslandsreisekrankenversicherung Pflicht?
Für Reisen in die Russische Föderation, nach Weißrussland oder nach Kuba benötigen Sie einen gültigen Nachweis über eine bestehende Auslandsreisekrankenversicherung. Bei Reisen nach Russland oder Weißrussland ist dieser Nachweis bereits für den Visumantrag verpflichtend. Auch bei der Einreise nach Kuba müssen Sie eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung vorlegen können. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz kann die Einreise oder die Erteilung des Visums verweigert werden.
Muss ich im Ausland beim Arzt in Vorkasse treten?
Bei ambulanten Behandlungen im Ausland rechnen Ärzte die Kosten häufig direkt vor Ort mit Ihnen ab. Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen anschließend die Originalbelege bei der Nürnberger zur Erstattung ein. Auf der Rechnung müssen folgende Angaben vermerkt sein:
- Name der behandelten Person
- Bezeichnung der Krankheit (Diagnose)
- Angaben der Leistung und Behandlungsdaten
- Bezeichnung der Währung
- Bei einer Krankenhausrechnung zusätzlich Aufnahme- und Entlassungstag
Bei stationären Krankenhausaufenthalten unterstützt Sie die Nürnberger zusätzlich. Wenn erforderlich, stellt die Versicherung dem Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung aus. Dadurch müssen Sie größere Behandlungskosten häufig nicht selbst vorstrecken.
Was ist die Telemedizin in der Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung?
Mit der Telemedizin der Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung erhalten Sie auch im Ausland schnell medizinische Unterstützung per Telefon oder Videochat. Besonders auf Reisen ist das praktisch, wenn Sie keinen Arzt vor Ort kennen oder zuerst eine schnelle Einschätzung brauchen. Die telemedizinische Beratung erfolgt dabei immer dann, wenn nach allgemein anerkannten medizinischen Standards kein persönlicher Arztkontakt notwendig ist. Sie sprechen direkt mit einer medizinischen Fachkraft und erhalten Hilfe bei Krankheiten oder Schmerzen. Die Fachkraft beantwortet Ihre Fragen zu Medikamenten und erklärt die nächsten Schritte Ihrer Behandlung. Oft lässt sich dadurch bereits klären, ob ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. So erhalten Sie auch im Ausland schnell und unkompliziert medizinische Unterstützung.
Ihr Ansprechpartner
Was versichert die Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung nicht?
Auch diese Versicherung deckt nicht alle Fälle ab. Typische Ausschlüsse sind unter anderem:
- Bereits vor Reisebeginn bekannte Erkrankungen ohne akute Verschlechterung
- Geplante Behandlungen im Ausland
- Schäden durch vorsätzliche Handlungen
- Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind
Wie teile ich Vertragsänderungen der Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung mit?
Vertragsänderungen wie eine neue Adresse oder Bankverbindung können Sie bequem über uns einreichen. Senden Sie uns dazu einfach die entsprechenden Daten zusammen mit einem unterschriebenen → Maklermandat. Wir kümmern uns um die Weiterleitung an die Nürnberger.
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