Der Jahresurlaub steht an und Sie wollen auch im Ausland gut krankenversichert sein? Die Münchener Verein Auslandsreisekrankenversicherung hilft Ihnen bei Krankheit im Urlaub:
Münchener Verein Auslandsreisekrankenversicherung
- Für Singles und Familien
- Für Reisen bis zu 70 Tage im Jahr
- Weltweit abgesichert
- Ohne Selbstbeteiligung
- 24-Stunden-Reise-Notruf
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Kundeninformation
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Mit der Münchener Verein Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie im Ausland bestens aufgestellt. Der Versicherer bietet den Einzelschutz sowie einen Familientarif an. Im Einzelschutz können Sie auch eine weitere Person mitversichern und müssen für zwei Personen nicht den Familientarif wählen. Der Münchener Verein verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung und der Abschluss ist bis zum Tag der Abreise möglich. Die Versicherung können Sie in jedem Alter beantragen. Mit dem 24-Stunden-Reise-Notruf haben Sie kompetente Mitarbeiter an Ihrer Seite, wenn Sie im Ausland krank werden. Die Reisekrankenversicherung ist bequem in wenigen Schritten online abschließbar.
Ihre Vorteile
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Ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?
Wenn Sie ins Ausland reisen und gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Jeder Vierte in Deutschland musste schon einmal die Erfahrung machen, im Ausland zu erkranken. Je nach Reiseland kann es passieren, dass Sie die Arztrechnungen selbst bezahlen müssen. Es kann auch sein, dass Ihre Krankenversicherung nur einen Teil Ihrer Kosten übernimmt. Das hängt davon ab, ob es zwischen Deutschland und dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen gibt oder nicht. Mit dem Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt der Versicherer die Kosten im Ausland. Dazu zählt auch der Rücktransport nach Deutschland, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Der Münchener Verein garantiert weltweiten Versicherungsschutz und zwar für Reisen bis zu 70 Tage im Jahr.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die Auslandsreisekrankenversicherung des Münchener Vereins?
Mit der Auslandskrankenversicherung bleiben Sie nicht auf den Kosten für ärztliche Behandlungen sitzen. Folgende Leistungen sind zum Beispiel mitversichert:
- Ambulante Heilbehandlungen
- Stationäre Heilbehandlungen
- Übernahme der Kosten für verordnete Arznei,- Verband- und Heilmittel
- Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
- Kosten für den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport
- Übernahme der Bergungskosten (mit Summenbegrenzung)
Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie im PDF „Kundeninformation“
Kundenbewertungen
Bis wann ist die Auslandsreisekrankenversicherung abschließbar?
Der Abschluss der Reisekrankenversicherung ist bis zum Abreisetag möglich. Versicherungsbeginn ist immer der 01. des Monats. Wenn Sie beispielsweise zum 12.05. verreisen, schließen Sie den Vertrag bis spätestens zum Abreisetag ab. Der Vertrag beginnt am 01.05. Wenn Sie den Vertrag online abschließen, ist es wichtig, dass der Beitrag von Ihrem Konto abgebucht werden kann. Somit sind Sie auf der sicheren Seite.
Für welche Länder ist die Münchener Verein Auslandsreisekrankenversicherung abschließbar?
Der Münchener Verein bietet weltweiten Versicherungsschutz an. Bitte beachten Sie, dass das Land, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, nicht zum Ausland gehört. Zum ständigen Wohnsitz zählt auch Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort.
Wie lange läuft der Vertrag der Münchener Verein Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Auslandsreisekrankenversicherung des Münchener Vereins ist ein Jahresvertrag. Dieser verlängert sich stillschweigend, wenn Sie oder die Versicherung den Vertrag nicht kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Der Versicherungsbeginn ist immer zum 01. des Monats und läuft mindestens 12 Monate.
Welche Unterlagen benötigt der Versicherer im Leistungsfall?
Wenn Sie im Ausland erkranken, sammeln Sie die Originalrechnungen vom Arzt und/oder Krankenhaus. Diese schicken Sie dann nach Ihrem Auslandsaufenthalt an den Münchener Verein. Vergessen Sie nicht, Ihre Vertragsnummer für die Zuordnung zu vermerken. Für eine schnelle Bearbeitung ist es wichtig, dass die Rechnungen folgende Informationen beinhalten:
- Name der behandelten Person
- Genaue Bezeichnung der Krankheit
- Auflistung der einzelnen ärztlichen Leistungen
- Auflistung der einzelnen Behandlungstage
Was beinhaltet der Reise-Notruf-Service des Münchener Vereins?
Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Services sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sie helfen Ihnen bei Anliegen wie beispielsweise:
- Die Suche nach einem Arzt oder ein Krankenhaus in Ihrer Nähe
- Organisation einer Betreuung für Ihre Kinder, wenn Sie ins Krankenhaus müssen
- Gegebenenfalls die Rückreise Ihrer minderjährigen Kinder organisieren, wenn Sie aus medizinischen Gründen vom Rücktransport nach Deutschland Gebrauch machen müssen
- Organisation einer Beisetzung im Ausland
- Offene Fragen zu reisemedizinischen Informationen
- Abgabe einer Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus im Ausland