Im Onlinehandel passieren Ihnen kleinere oder größere Missgeschicke, schneller als Sie denken. Damit Sie sich viele Probleme sparen, sichern Sie sich mit der Mailo Versicherung für Onlinehandel ab:
Mailo Onlinehandel
- Import aus Nicht-EU-Ausland
- Eigenschaft als „Quasi-Hersteller“
- Mietsachschäden – gewerbliche Räume
- Erweiterte Produkthaftung
- Einzelhandel bis 50 % Umsatzanteil mitversichert
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Produktinformation
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Sind Sie im Onlinehandel tätig? Dann wissen Sie, dass der Onlinehandel immer beliebter wird. Viele Menschen bestellen das Meiste nur noch im Internet. Eine gute Beratung und hohe Qualität Ihrer Produkte ist daher besonders wichtig. Geschieht Ihnen dann mal ein Fehler oder ein Missgeschick, kann das zu vielen Problemen führen. Sichern Sie sich daher mit der Mailo Versicherung für Onlinehandel umfangreich ab.
Ganz egal, welche Art von Onlinehandel Sie betreiben, mit der Mailo Versicherung für Onlinehandel finden Sie den richtigen Versicherungsschutz. Dazu gehört beispielsweise, das Betreiben eines Online-Shops oder der Verkauf Ihrer Produkte über Online-Plattformen. Ebenso, wenn Sie Ihre Produkte selbst herstellen und mit Ihrem eigenen Label versehen. Verarbeiten andere Ihre Produkte weiter, gilt ebenfalls Versicherungsschutz.
Wählen Sie bei der Mailo Versicherung für Onlinehandel Ihren Versicherungsschutz individuell, einfach und flexibel, wie Sie es für richtig halten.
Entscheiden Sie sich aus den verschiedenen Bausteinen für Ihren umfassenden Versicherungsschutz. Sichern Sie sich mit der Betriebshaftpflicht, Cyberversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht und Sach-Inhaltsversicherung optimal ab. Zudem besteht für Sie die Möglichkeit die Privathaftpflichtversicherung hierüber mit abzuschließen.
Besitzen Sie zudem einen Einzelhandel, ist dieser bis zu 50 % Umsatzanteil mitversichert. Verursacht Ihr fertiggestelltes Produkt einen Schaden, sind Sie mit der konventionellen Produkthaftung abgesichert. Sind Sie als „Quasi-Hersteller“ tätig, gilt ebenfalls Versicherungsschutz. Geschieht Ihnen ein Mietsachschaden in gewerblich gemieteten Räumen, kommt die Mailo Versicherung für Onlinehandel für diese Kosten auf. Bei Importe aus dem Nicht-EU-Ausland, sind Sie ebenso geschützt. Bei Weiterverarbeitung Ihrer Produkte gibt es eine erweiterte Produkthaftung.
Ihre Vorteile
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Welche Leistungen beinhaltet die Betriebshaftpflicht der Mailo Versicherung für Onlinehandel?
Geschieht einen Ihrer Kunden durch Ihr Produkt ein Schaden, springt hierfür die Betriebshaftpflicht ein. Sichern Sie sich mit Deckungssummen von 2 Mio., 3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio. EUR optimal ab. Weitere Leistungen sind:
- Selbstbeteiligung von 0 EUR bis 500 EUR möglich
- Auslandsschutz
- Tätigkeitsschäden
- Produktschäden
- Erweiterte Produkthaftung
- Strahlenschäden
- Strafverteidigungskosten
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen beinhaltet der Sach-Inhaltsschutz der Mailo Versicherung für Onlinehandel?
Verlieren Sie aufgrund eines Schadens Ihr komplettes Inventar und Ihre Ware, haben Sie mit dem Sach-Inhaltsschutz einen hervorragenden Schutz. Folgende Gefahren sind versichert:
- Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
- Ertragsausfall
- Einbruchdiebstahl
- Elementar
- Glas
- Transport
- Optional Elektronik
Kundenbewertungen
Welche Leistungen beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflicht der Mailo Versicherung für Onlinehandel?
Wünschen Sie ein komplettes Rundum-Sorglos-Paket? Dann sollten Sie noch die Vermögensschadenhaftpflicht mitversichern:
- Deckungssummen bis zu 10 Mio. EUR möglich
- Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzes
- Datenverlust
- Update-Garantie
- Strafverteidigungskosten
Welche Leistungen beinhaltet die Cyberversicherung der Mailo Versicherung für Onlinehandel?
Ihr Online-Shop ist auf einmal offline und die Kundendaten sind weg? Sorgen Sie für solche Fälle mit der Cyberversicherung vor:
- Deckungssummen bis zu 250.000 EUR
- Vermögensschaden
- Informationssicherheitsverletzung
- Soforthilfe
- Forensik
- Wiederherstellung von Daten
Was versichert die Mailo Versicherung für Onlinehandel nicht?
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Krieg, Pandemien, Seuchen, Viren
- Ansprüche wegen Garantiezusagen
- Innere Unruhe, Terrorakte, Kernenergie
- Ansprüche aus Verletzung von Kartell- und Wettbewerbsrechten
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Ihr Ansprechpartner
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Kündigen Sie den Vertrag nicht, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.
Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis zum Ablauf des Vertrages. Die Kündigung muss drei Monate vor Ablauf vorliegen.