Sie haben soeben den Jagdschein erworben und können ab sofort auf die Pirsch gehen. Hierbei sollten Sie bedenken, dass schnell mal ein Missgeschick auf der Jagd passieren kann. Mit der LSH Jagdhaftpflicht sind Sie umfangreich abgesichert:
LSH Jagdhaftpflicht
- Bis zu 30 Mio. Versicherungssumme möglich
- Bis zu 5 Jahren weltweiter Schutz
- Forderungsausfalldeckung
- Verzicht auf Haftungseinwand bei Jagdunfall mit Waffe
- Update-Klausel
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Sie sind begeisterter Jäger und haben Ihren Jagdschein absolviert. Dann dürfen Sie ab sofort auf die Jagd gehen. Doch Vorsicht! Bevor Sie losziehen, müssen Sie noch beachten, dass es nach dem Bundesjagdgesetz Pflicht ist, eine Jagdhaftpflichtversicherung zu besitzen. Während der Jagd kann so einiges passieren. Sie schießen beispielsweise den Hund Ihres Nachbarn an, da Sie ihn für ein Wildschwein hielten. Kein Problem mit der LSH Jagdhaftpflichtversicherung. Diese prüft im Schadensfall geltend gemachte Haftungsansprüche gegen Sie. Für berechtigte Ansprüche leistet die LSH Jagdhaftpflichtversicherung, aber ebenso wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. So können Sie sich in Ruhe und ohne Sorge auf die Pirsch machen. Aus drei Tarifen können Sie für sich den passenden Versicherungsschutz wählen. Familienangehörige können ebenfalls mitversichert werden.
Ihre Vorteile
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Welche Leistungen enthält die LSH Jagdhaftpflichtversicherung?
Damit Sie generell Versicherungsschutz erhalten, ist eine bestandene und von der Jagdbehörde anerkannte Jägerprüfung erforderlich. Je nach Tarif haben Sie unterschiedliche Versicherungssummen. Die maximale Versicherungssumme liegt bei 30 Mio. EUR. Ebenso haben Sie bis zu 5 Jahre weltweiten Versicherungsschutz. Weitere Leistungen der LSH Jagdhaftpflichtversicherung sind beispielsweise:
- Verzicht auf Haftungseinwand bei Jagdunfall mit Waffe
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Waffen bis 3.000 EUR
- Forderungsausfalldeckung
- Ansprüche Angehöriger aus Personenschaden inklusive Schmerzensgeld
- Welpen von Jagdhunden bis zu einem Alten von 36 Monaten mitversichert
- Beschädigung / Abhandenkommen fremder Sachen bis 10.000 EUR
- Update-Klauseln (Leistungsverbesserungen automatisch mitversichert)
- Schäden aus fahrlässiger Überschreitung des Notwehrrechts
- Schäden als Halter von vertraglich vereinbarter Anzahl von Jagdgebrauchshunden
Dies ist nur ein Auszug der Leistungen. Weitere Leistungen können Sie den Bedingungen entnehmen. Für manche Schadensfälle ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Diese können Sie ebenfalls den Bedingungen entnehmen.
So einfach funktioniert‘s
Was ist bei der LSH Jagdhaftpflichtversicherung nicht versichert?
Die LSH Jagdhaftpflichtversicherung kann nicht für alle Schäden aufkommen, da sonst der Beitrag enorm wäre. Daher sind folgende Schäden ausgeschlossen:
- Vorsätzliche Handlung
- Schäden zwischen Mitversicherten
- Schäden aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung
- Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs
Kundenbewertungen
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag. Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags. Sonst beginnt der Schutz erst mit Zahlung.
Kündigen Sie den Vertrag nicht, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.
Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis zum Ablauf des Vertrages. Die Kündigung muss drei Monate vor Ablauf vorliegen.