Viele Menschen verbinden das Campen mit Freiheit. Doch auf Reisen kann unvorhersehbar etwas passieren. Mit der KRAVAG Campingfahrzeug-Versicherung schützen Sie sich und Ihr Campingfahrzeug vor finanzielle Einbußen.
KRAVAG Campingfahrzeuge-Versicherung
- Für Privatpersonen
- Umfassende Kaskoabsicherung
- Absicherung Ihres Inventars möglich
- Vielfältige Zusatzbausteine wählbar
- Online abschließbar
Mehr Details (PDF) zur KRAVAG Campingfahrzeuge-Versicherung
Schutzbrief
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Produktdetails (PDF) ansehen »Welche Campingfahrzeuge versichert die KRAVAG Campingfahrzeug-Versicherung?
Sie können Wohnmobile, Wohnwagen und feste Vor- und Anbauten versichern. Voraussetzung für Letzteres ist, dass sie auf einem offiziellen Campingplatz stehen und ihr Camper darf amtlich nicht zugelassen sein. Darüber hinaus können Sie Ihre Zelte, Markisen oder Wohnwagenschutzdächer vor Gefahren schützen. Die KRAVAG Campingfahrzeug-Versicherung bietet eine gute Auswahl an Zusatzversicherungen rund ums Campen.
Ihre Vorteile
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Wie kann ich mein Wohnmobil bei der KRAVAG versichern?
Im Prinzip gelten bei einem Campingfahrzeug ähnliche Versicherungsbedingungen wie bei einem PKW. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Campingfahrzeug-Versicherung der KRAVAG bietet eine Versicherungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden an. Für Personenschäden sind 8 Millionen pro Person mitversichert. Dadurch sind Sie besonders gut gegen finanzielle Ansprüche abgesichert. Darüber hinaus können Sie Ihren Camper Teil- oder Vollkasko versichern. Damit versichern Sie Ihr Wohnmobil vor Schäden, die Sie selbst verursachen und Schäden, worauf Sie keinen Einfluss haben.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die Teilkaskoversicherung?
- Schäden durch Brand oder Explosion
- Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Überschwemmung
- Entwendung des Fahrzeuges
- Glasbruchschäden
- Zusammenstoß mit Tieren
Kundenbewertungen
Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?
- Alle Teilkaskoschäden
- Selbstverschuldete Unfallschäden
- Vandalismus
Was ist nicht versichert?
Vorsatz
Genehmigte und ungenehmigte Rennen
Kriegsereignisse, innere Unruhen
Maßnahmen der Staatsgewalt
Schäden durch Kernenergie
Kann ich mein Inventar mitversichern?
Der Leistungsumfang der Voll- und Teilkaskoversicherung der KRAVAG-Campingfahrzeug-Versicherung bezieht sich auf das Fahrzeug und nicht auf Ihr Inventar. Dies können Sie über die KRAVAG Camping Inhaltsversicherung absichern. Somit erhalten Sie Versicherungsschutz beispielsweise für Ihre Unterhaltungselektronik, für Ihren Fernseher, Computer, Schmuck und vieles mehr. Ebenso für Ihr persönliches Reisegepäck, Fahrräder und sonstiges bewegliches Inventar. Die versicherten Gefahren sind mit der Teil- und Vollkaskoversicherung identisch. Darüber hinaus sind auch Leitungswasserschäden mitversichert.
Was ist in der Inhaltsversicherung nicht versicherbar?
- Bargeld, Urkunden, Wertpapiere
- Kunstgegenstände, Pelze, echte Teppiche
- Lebens- und Genussmittel
- Landfahrzeuge außer Fahrräder
- Luft- und Wasserfahrzeuge
Was deckt der Schutzbrief der KRAVAG Campingfahrzeug-Versicherung ab?
Die Standardleistungen des Schutzbriefes ist die Pannen- und Unfallhilfe. Dazu zählen das Abschleppen oder das Bergen des Fahrzeuges. Weitere Leistungen sind, unter anderem, Mietwagen, der Krankenrücktransport, der Reiserückrufservice oder die Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall. Darüber hinaus sind auch Folgekosten nach Falschbetankung bis 500 Euro mitversichert. Der Schutzbrief der KRAVAG Campingfahrzeug-Versicherung bietet Ihnen einen umfangreichen Versicherungsschutz. Wenn Sie noch weiteren Schutz im Ausland wünschen, steht Ihnen der Schutzbrief-Plus ebenfalls zur Verfügung. Wenn Sie im Ausland in einen unverschuldeten Unfall verwickelt werden, genießen Sie mit dem Schutzbrief-Plus Versicherungsschutz nach deutschem Schadenersatzrecht. Ohne den Zusatzbaustein wird Ihr Schaden nach dem Schadensersatzrecht des Unfall-Landes abgewickelt. Dies kann dazu führen, dass Sie nicht alle Kosten ersetzt bekommen.
Was muss bei der Tarifberechnung der KRAVAG Campingfahrzeug-Versicherung berücksichtigt werden?
Sie können Ihr Wohnmobil nur als Wohnmobil versichern, wenn ihr Fahrzeug auch von der Zulassungsstelle als Wohnmobil zugelassen ist. Bitte achten Sie bei der Berechnung auf die Fahrzeugart im Fahrzeugschein. Sollte dort LKW vermerkt sein, muss das Fahrzeug als LKW versichert werden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zum Campingfahrzeug umbauen und vom TÜV bestätigt bekommen, können Sie es beim Straßenverkehrsamt als Wohnmobil ummelden. So können Sie in den Campingfahrzeug-Tarif wechseln.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der vollständigen Zahlung des Erstbeitrages. Nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Erstbeitrag ist spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheines zu begleichen. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach den Angaben im Versicherungsschein. Bei einer Laufzeit von einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern Sie nicht einen Monat vor Ablauf kündigen. Das Recht der Kündigung kann auch von Seiten der KRAVAG in Anspruch genommen werden.