Mehr Details (PDF) zur ENRA Fahrradversicherung
Highlights der ENRA Fahrradversicherung
Ganz egal wie alt das Fahrrad/E-Bike ist. Sie erhalten immer den Neuwert. Zudem haben Sie im Schadensfall keine Selbstbeteiligung zu tragen.
Mit dem besonderen „Akku-Plus“ der ENRA Fahrradversicherung können Sie Ihren Akku bei Schäden durch Verschleiß absichern. Hierzu muss der Akku weniger Leistung als 50 % haben.
Auch wenn Sie während einer Radtour nicht mehr weiterkommen, weil Sie z.B. eine Panne haben oder der Akku ausfällt, wird Ihnen mit dem Pick-Up-Service weitergeholfen. Dieser steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Es können auch S-Pedelecs versichert werden. Da diese eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen können, wird hier zusätzlich noch eine Moped-Haftpflichtversicherung benötigt. Hierzu erhalten Sie dann ein Versicherungskennzeichen, welches Sie am S-Pedelec anbringen müssen.
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Fragen und Antworten zur ENRA Fahrradversicherung
Versichert die ENRA Fahrradversicherung auch gebrauchte Fahrräder?
Ja, gebrauchte Pedelec/S-Pedelec/Fahrrad können bis zu 6 Monate nach dem Kaufdatum versichert werden. Pedelec/S-Pedelec/Fahrrad über 6 Monate können nur über den E-Bike/Fahrradfachhandel versichert werden. Dieser legt den aktuellen Wert des Fahrrades fest und bestätigt dessen technisch einwandfreien Zustand. Für gebrauchte Fahrräder kann der Akku-Plus nicht abgeschlossen werden.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Mit der ENRA Fahrradversicherung haben Sie weltweiten Versicherungsschutz.
Welche Schäden sind bei der ENRA Fahrradversicherung versichert?
- Schutz bei Diebstahl und Vandalismus
- Reparaturschutz bei Unfall-, Pannen- und Sturzschäden
- Schutz bei Sturm, Hagel, Explosion….
- Europaweiter Rücktransport
- Mit Technik- Schutz (Akku- Defekt, Elektroschäden)
- Teilediebstahl
- Neuradersatzleistungen
- Unsachgemäße Handhabung
- Materialfehler / Produktionsfehler / Konstruktionsfehler
- Rechtsberatung
Was ist nicht versichert bei der ENRA Fahrradversicherung?
- Fahrräder, welche mehr als 10.000 EUR Kaufpreis haben und älter als 6 Monate sind.
- Elektrische Geräte, wie Navigationssysteme, Smartphones
- Pedelecs/S-Pedelecs/Fahrräder, die keine CE-Kennung haben oder nachträglich baulich verändert wurden und daher nicht mehr unter die Garantie/Gewährleistung des E-Bike-/Fahrradfachhändlers bzw. Herstellers fallen
- Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben oder höhere Gewalt
- Schäden, die durch einwirkende Ereignisse von außen entstehen, wie z.B. Kernenergie, Terror–, Kriegsereignisse oder innere Unruhen jeder Art
- Schäden, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen z.B. Schrammen an der Lackierung, Rost etc.
- Schäden, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen
- Schäden, die unter eine Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Verkäufers fallen
- Schäden aufgrund von nachträglichen Veränderungen/technischen Umbauten. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die durch Manipulation des Motorsystems entstehen
Fahrradzubehör und Gepäck:
Das Zubehör muss mit dem Fahrrad fest verbunden sein. Das heißt Sie können z.B. verschraubte Displays, Taschen oder Kindersitze mitversichern. Das gesamte Zubehör darf den Einkaufswert von 250 EUR nicht überschreiten. Das Zubehör darf max. ein Monat alt sein.
Was sollte im Schadensfall beachtet werden?
- Das Fahrrad muss abgeschlossen und an einem festen Gegenstand angebracht sein
- Es sind Schlösser zu verwenden, welche einen Kaufpreis von mindestens 50 EUR haben
- Anschaffungsbeleg von Fahrrad und Zubehör sind aufzubewahren und einzureichen
- Schaden muss polizeilich gemeldet werden, wenn es um einen Diebstahl geht
- Schaden muss unverzüglich gemeldet werden
- Fotos der beschädigten Sache sind einzureichen
Wann beginnt und endet die Fahrradversicherung?
Versicherungsschutz haben Sie ab dem Zeitpunkt des Eingangs vom Antrag.
Sie können eine Laufzeit von ein Jahr, drei Jahre oder fünf Jahre vereinbaren. Die Versicherung verlängert sich automatisch immer um ein Jahr, wenn Sie oder der Versicherer nicht kündigen. Nach maximal sieben Jahren erlischt die Versicherung.
Die Versicherung kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsablauf gekündigt werden.