Sie möchten Ihre gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll erweitern? Die ambulante Zusatzversicherung der DFV erweitert Ihren Schutz gezielt:
Deutsche Familienversicherung Ambulante Zusatzversicherung
- Keine Wartezeit
- Unterstützung bei schwere Krankheit
- Einfache Kostenerstattung per App
- Tägliches Kündigungsrecht
- Weltweiter Schutz
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Die gesetzliche Krankenversicherung deckt viele grundlegende Leistungen ab, aber längst nicht alles. Gerade bei Vorsorgeuntersuchungen, modernen Behandlungsmethoden oder Sehhilfen müssen Sie häufig einen großen Teil der Kosten selbst tragen. Diese Kosten summieren sich schnell und belasten Ihr Budget im Alltag. Eine ambulante Zusatzversicherung schließt genau diese Lücken. Sie reduziert Ihre Eigenkosten deutlich und ermöglicht Ihnen Zugang zu besseren und oft moderneren Leistungen. So sichern Sie sich nicht nur finanziell ab, sondern gewinnen auch mehr Freiheit bei der Wahl Ihrer Behandlung und Ihrer Gesundheitsvorsorge.
Ihre Vorteile
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Allgemeines zur Deutsche Familienversicherung ambulante Zusatzversicherung
Die DFV ambulante Zusatzversicherung ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll und schützt Sie vor hohen Eigenkosten im Krankheitsfall. Sie wählen zwischen verschiedenen Tarifvarianten Ihren Versicherungsschutz aus. Zusätzlich profitieren Sie von leistungsstarken Erstattungen in wichtigen Bereichen wie Vorsorge, Medikamente oder Hilfsmittel. Auch bei schweren Erkrankungen steht Ihnen der Versicherer finanziell zur Seite. Außerdem bietet die ambulante Krankenzusatz der Deutsche Familienversicherung weltweiten Versicherungsschutz.
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die Deutsche Familienversicherung ambulante Zusatzversicherung ab?
Je nach Tarif profitieren Sie von einem umfassenden Leistungspaket. Dazu gehören unter anderem:
- Erstattung für Brillen, Kontaktlinsen oder Augenlaserbehandlungen
- Kostenübernahme für Medikamente und gesetzliche Zuzahlungen
- Zuschüsse für Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden
- Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Leistungen für Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte
Damit sichern Sie sich wichtige Leistungen, die im Alltag schnell ins Geld gehen können.
Kundenbewertungen
Welche Unterstützung gibt es bei schweren Erkrankungen?
Die Deutsche Familienversicherung ambulante Zusatzversicherung bietet Ihnen auch bei schweren Erkrankungen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. So bleiben Sie in einer belastenden Situation nicht auf den Kosten sitzen. Je nach Tarif erhalten Sie bei bestimmten schweren Erkrankungen eine monatliche Zahlung bis zum vereinbarten Höchstbetrag. Diese Leistung ist in den Varianten Komfort, Premium und Exklusiv enthalten. Die Dauer der Unterstützung ist abhängig von der Erkrankung. Bei Herzinfarkt oder Schlaganfall erfolgt die Zahlung in der Regel für bis zu ein Jahr. Bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder Tumoren des zentralen Nervensystems kann die Unterstützung bis zu fünf Jahre lang erfolgen. Kommt es nach einer Genesung erneut zu einer entsprechenden Erkrankung, beginnt die Leistungsdauer erneut. So sichern Sie sich langfristig finanziell ab.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeit?
Bei der ambulanten Zusatzversicherung der DFV profitieren Sie von einem sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeit. Sie können die Leistungen direkt nach Vertragsbeginn nutzen. Für die Tarife: Komfort, Premium und Exklusiv, beantworten Sie vor Abschluss einige Gesundheitsfragen. Dabei geht es zum Beispiel um bestehende Erkrankungen, geplante Behandlungen oder gesundheitliche Entwicklungen der letzten Jahre. Wenn Sie die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, steht Ihrem Versicherungsschutz nichts im Weg. Nach Vertragsbeginn können Sie alle vereinbarten Leistungen direkt in Anspruch nehmen.
Was deckt die Deutsche Familienversicherung ambulante Zusatzversicherung nicht ab?
Auch diese Versicherung hat klare Grenzen. Nicht versichert sind unter anderem:
- Erkrankungen, die durch den Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Medikamenten entstehen
- Schäden, die Sie absichtlich herbeiführen
- Zahnärztliche Behandlungen
- Rein kosmetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit
- Behandlungen durch qualifizierte Angehörige wie Ehepartner oder Eltern




