Deurag
- Rechtsschutz für Privatpersonen und Gewerbe
- Unbegrenzte Versicherungssummen europaweit
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Upgrade-Garantie: Tarifbedingte Leistungsverbesserungen inklusive
- Telefonische Rechtsberatung, unabhängig von der Selbstbeteiligung
Wer steckt hinter der DEURAG-Rechtsschutzversicherung?
1956 gründete Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schuppli in Wiesbaden die Rechtsschutzversicherung. Seit 2008 ist die Versicherung ein Tochterunternehmen der SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG. Zwei Jahre später fusionierte sie mit der ALLRECHT Rechtsschutzversicherung. Mit mehr als 250 Mitarbeitern zählt sie zu den größten Spezialversicherern Deutschlands. Als mittelständiges Unternehmen arbeiten die Mitarbeiter Hand in Hand mit Ihren Kunden und unterstützen diese schnell und kompetent im Schadenfall. Für Vertragsfragen oder Fragen zu einem Rechtsfall, stehen die Mitarbeiter Ihren Kunden telefonisch und online zur Verfügung.
Rechtsschutz
Gewerberechtsschutz
Ihre Vorteile
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Wofür brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Recht haben und Recht bekommen, sind oftmals zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Es entstehen hohe Kosten für Sie, wenn Sie Ihr Recht einklagen. Mit dem Spezialversicherer haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen finanziell und zeitlich den Rücken freihält. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto und der Verkäufer täuscht Sie arglistig. Der Verkäufer bestreitet die Tat. Ein Anwalt wird Ihnen sagen, was zu tun ist. Die Kosten für den Rat tragen jedoch Sie. Mit der Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit mit einem Fachanwalt zu telefonieren, ohne zusätzlichen Kostenaufwand. Schnell und unbürokratisch hilft er Ihnen weiter.
Ihr Ansprechpartner
Welche Bereiche deckt die DEURAG ab?
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz im privaten Bereich, als auch im gewerblichen Bereich:
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Wohnrechtsschutz
- Vermieterrechtsschutz
- Firmenrechtsschutz
Welche Kosten übernimmt die DEURAG?
- Kosten für Anwalt und den Prozess
- Gutachterkosten
- Strafkautionen
- Kosten für die telefonische Rechtsberatung
- Kosten für die Mediation
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die Rechtsschutzversicherung der DEURAG nicht?
Der Rechtsschutzversicherer kommt nur für Schadensfälle auf, die nach Versicherungsbeginn eintreten. Des Weiteren besteht eine allgemeine Wartezeit. In der Regel beträgt die Wartezeit drei Monate. Versicherungsfälle, die in die Wartezeit fallen, schließt der Versicherer aus. Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung, übernimmt die Rechtsschutz die Kosten für die Selbstbeteiligung nicht. Die Kosten tragen Sie pro Schadenfall.
Kundenbewertungen
Welche Deckungseinschränkungen gibt es bei der DEURAG?
Es ist nicht möglich jeden Rechtsschutzfall zu versichern. Die Prämie ist nicht kalkulierbar. Aufgrund dessen schließt der Versicherer von vornherein bestimmte Fälle aus. Das betrifft beispielsweise Fälle im Patent-, Urheber- oder Markenrecht. Ebenfalls schließt die Versicherung Streitigkeiten aus, die sich auf den Verkauf, Kauf oder auf die Finanzierung eines Grundstückes beziehen. Das gleiche gilt für Streitigkeiten im Bereich von Kapitalanlagen. Spiel- und Wettverträge, Gewinnzusagen sowie die Vergabe von Darlehen sind nicht versicherbar.
Wer gilt als versicherte Person bei der DEURAG?
Der Rechtsschutzversicherer versichert Sie als Einzelperson, als Paar und Familie. Minderjährige, unverheiratete sowie volljährige Kinder von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner, haben Versicherungsschutz. Kinder sind so lange mitversichert, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte Tätigkeit nachgehen und damit Einkommen erzielen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie in keiner eingetragenen Partnerschaft leben. Wenn mit Ihnen Ihre minderjährigen Enkelkinder im gleichen Haushalt leben, sind diese ebenfalls mitversichert. Voraussetzungen für die volljährigen Enkelkinder ähneln der, der eigenen Kinder. Elternteile und /oder Großeltern, die im gleichen Haushalt leben und sich im Ruhestand befinden, genießen ebenso Versicherungsschutz. Einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen ist jedoch möglich.
Wann beginnt mein Versicherungsschutz bei der DEURAG?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn-Datum im Antrag. Bitte beachten Sie, dass Sie die Erstprämie unverzüglich innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Versicherungsunterlagen und der Rechnung, bezahlen. Erst dann beginnt der Versicherungsschutz. Die allgemeine Wartezeit gilt in jedem Fall.
Welche Kündigungsmöglichkeiten habe ich bei der DEURAG?
Sie haben das Recht den Vertrag zum Ablauf der festgelegten Vertragsdauer zu kündigen. Die Kündigungsfrist liegt bei drei Monaten vor Ablauf. Das Kündigungsrecht haben Sie und die DEURAG gleichermaßen. Versäumen Sie die Frist, verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr. Das Verlängerungsjahr können Sie ebenfalls mit der Frist von drei Monaten vor Ablauf kündigen. Treten in zwölf Monaten mindestens zwei versicherte Rechtsschutzfälle ein, haben beide Parteien die Möglichkeit den Vertrag zu beenden. Bei Ablehnung eines Schadenfalles und bei Beitragserhöhung haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.