Immer mehr Betriebe schaffen sich Diensträder oder Lastenräder an. Diese können ganz schön teuer sein. Wenn es geklaut oder beschädigt wird ist das ziemlich ärgerlich. Verzichten Sie daher nicht auf den umfangreichen Versicherungsschutz!
Ammerländer Fahrradversicherung (Gewerbe)
- Schutz für Diensträder und gewerbliche Fahrräder
- Für Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder
- Versichert gegen Diebstahl, Schäden und/oder Reparaturen
- Ausfalldeckung möglich
- Fahrradversicherung für private Räder → Hier
Mehr Details (PDF) zur Ammerländer Fahrradversicherung (Gewerbe)
Highlights von der Ammerländer Fahrradversicherung (Gewerbe):
Sie haben bei der Ammerländer Fahrradversicherung (Gewerbe) eine Neuwertentschädigung. Ein weiterer Vorteil ist, dass es keine Selbstbeteiligung gibt.
Ebenso ist die grobe Fahrlässigkeit mit abgesichert. Die Ammerländer kümmert sich um Ihre Mobilität bis 300 EUR infolge einer Beschädigung. Das heißt, Sie erhalten ein Ersatzrad, Transport zur Werkstatt und noch vieles mehr. Beim Schloss gibt es keine Kaufpreis-Vorgaben.
Ihre Vorteile
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Wo gilt Versicherungsschutz?
Die Ammerländer Fahrradversicherung (Gewerbe) gilt in Deutschland, sowie weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
So einfach funktioniert‘s
Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung für Diensträder – Was ist versichert?
- Diensträder und Lastenräder bis 10.000 EUR mit fest zugeordneten Nutzer
- Verschleiß bis 3 Jahre, außer an Reifen und Bremsen
- Reparaturkosten
- Feuchtigkeits- / Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuergeräten
- Schutz bei Bedienungs- und Materialfehler
- Unfall-, Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Sturm, Hagel
Kundenbewertungen
Ammerländer Diebstahlversicherung für Verleihräder:
- Gewerblich genutzte Räder ohne fest zugeordneten Nutzer
- Kaufpreis bis 10.000 EUR
- Alter des Rades bei Abschluss max. 6 Monate
- Diebstahl
- Teilediebstahl
Welche Diensträder können nicht versichert werden?
- Fahrräder, ohne festen Nutzer
- Fahrräder, welche eine Beschädigung haben, welche die Funktion beeinträchtigt
- Fahrräder für Testzwecke
- Fahrräder, welche verliehen oder vermietet werden
- Ausstellungsfahrräder
- Fahrräder, welche von Zeitarbeitsfirmen angeschafft werden
Welche Lastenräder können nicht versichert werden?
- Lastenräder, welche verliehen oder vermietet werden
- Lastenräder für die eine Versicherungspflicht besteht
- Verkaufsfahrräder
- Ausstellungsfahrräder
- Lastenfahrräder, welche gegen ein Entgelt zum gewerblichen Personentransport eingesetzt werden
- Lastenräder, welche eine Beschädigung haben, welche die Funktion beeinträchtigt
Was ist für den Fall eines Schadens zu beachten, damit Versicherungsschutz besteht?
- Fotos der Beschädigten Sache sind einzureichen
- Sichern Sie das Fahrrad mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Fahrradschloss ab
- Kein Mindestkaufpreis für das Schloss
- Schadensfall muss unverzüglich gemeldet werden
- Die original Händlerrechnung des Fahrrads und auch die Rechnung des Schlosses muss vorgelegt werden
- Es darf kein Zahlenschloss sein
- Schadenminderungspflicht
Ihr Ansprechpartner
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Das ist frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung möglich.
Gekündigt kann der Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres werden.
Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich dieser automatisch um ein Jahr.
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