Sie möchten sorgenfrei eine Radtour unternehmen und für den Fall, dass Ihr Fahrrad beschädigt wird, gut versichert sein? Dann sind Sie bei der MVK Fahrradversicherung genau richtig. Hier erhalten Sie umfangreichen Schutz:
MVK Fahrradversicherung
- Schäden an Reifen, Bremsen und Schaltung
- Mobilitätsgarantie
- Service Rund um die Uhr
- Neuwertentschädigung
- Starker Versicherungsschutz
Mehr Details (PDF) zur MVK Fahrradversicherung
Leistungen
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Produktdetails (PDF) ansehen »Absicherung für Fahrräder
Ein gutes Fahrrad kann in der Anschaffung richtig teuer werden, denn Sie möchten komfortabel und sicher unterwegs sein. Hierfür gibt man gerne mal etwas mehr aus. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn es beispielsweise geklaut wird oder anderweitig ein Schaden passiert. Auf den hervorragenden Versicherungsschutz der MVK Fahrradversicherung sollten Sie nicht verzichten.
Ihre Vorteile
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Highlights der MVK Fahrradversicherung:
Es sind Beschädigungen an Reifen, Bremsen und Schaltung durch Unfall, Fall- und Sturzschäden, über den Fahrraddiebstahl hinaus, versichert.
Meist kann man in der Hausratversicherung das Fahrrad bereits mitversichern. Hier ist das Rad allerdings nur gegen Einbruch-Diebstahl versichert. Wenn Sie mehr Schutz haben möchten, sollten Sie die MVK Fahrradversicherung abschließen.
Sie erhalten bei der MVK Fahrradversicherung eine Neuwertentschädigung. Sie können aus zwei Tarifen Ihren Versicherungsschutz wählen. Mit dem Tarif Top erhalten Sie bei der Mobilitätsgarantie Ersatz bei Anmietung eines Ersatzrades.
Bei Versicherungsabschluss darf das Fahrrad nicht älter als 5 Jahre sein und den Kaufpreis von 10.000 EUR nicht übersteigen. Wenn das Fahrrad über einen Onlineshop gekauft wurde kann auf die Angabe der Rahmennummer auf der Rechnung verzichtet werden.
Eine Vorgabe für ein Fahrradschloss gibt es nicht. Es kann jedes eigenständige verkehrsübliche Schloss sein. Es darf nur kein Zahlenschloss sein.
So einfach funktioniert‘s
Wo gilt Versicherungsschutz?
Die MVK Fahrradversicherung gilt für ganz Deutschland sowie weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
Kundenbewertungen
MVK Fahrradversicherung – Welche Schäden sind versichert?
- Schutz bei Brand, Explosion, Blitzschlag
- Schutz bei Fall- oder Sturzschäden
- Schutz bei Diebstahl und Teilediebstahl
- Einbruch und Raub
- Beschädigung bei Unfall
- Schutz bei Schäden durch Vandalismus
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
- Transportmittelunfall
- Erweiterter Diebstahlschutz bei unfallbedingten Abtransport (Top Tarif)
- Schutz bei Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
Was ist bei der MVK Fahrradversicherung nicht versichert?
- Fahrräder, welche gewerblich genutzt werden
- Fahrräder, die älter als 5 Jahre sind
- Privat gekaufte Räder, bei welchen die Original-Händlerrechnung sowie Kaufvertrag fehlt
- Eigenbauten und Umbauten
- Schäden durch Verschleiß, Alterung, Materialermüdung
- Schäden durch Rost oder Oxydation
- Schäden an Carbon-Rahmen
- Dirt-Bikes
- Fahrräder ohne Original-Händlerrechnung
- Radsportveranstaltungen
- Gewerbsmäßige Vermietung
- Wartungsarbeiten und Inspektion
Fahrradzubehör und Gepäck:
Sie haben Versicherungsschutz bei der MVK Fahrradversicherung für das Fahrradzubehör und – gepäck, falls diese gestohlen oder beschädigt werden sollten. Als Fahrradzubehör gilt zum Beispiel:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradtasche
- Kleidung
- Zelt
- Fahrradschloss
Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf 1.000 EUR und pro versicherte Sache auf 300 EUR beschränkt.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Was ist für den Fall eines Schadens zu beachten, damit Versicherungsschutz besteht?
- Das Fahrrad muss mit dem Fahrradschloss an einem festen Gegenstand abgesichert sein.
- Das Fahrrad braucht eine Rahmennummer
- Die Originalrechnung des Fahrrads sowie die Rechnung des Schlosses muss vorgelegt werden
- Schadensfall muss unverzüglich gemeldet werden
- Schadenminderungspflicht
Ihr Ansprechpartner
Wann und Wie kann man den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat die MKV Fahrradversicherung ermächtigen den Beitrag einzuziehen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Gekündigt werden kann der Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.