Mit der MVK E-Bike-Versicherung können Sie Ihre nächste Radtour entspannt genießen. Sei es auf dem Weg in die Arbeit oder in der Freizeit. Hier erhalten Sie umfangreichen Schutz:
MVK E-Bike Versicherung
- Verschleiß inkl. Akku, Reifen, Bremsen und Schaltung
- Schäden an Reifen, Bremsen und Schaltung
- Neuwertentschädigung
- Mobilitätsgarantie
- Online abschließbar
Mehr Details (PDF) zur MVK E-Bike Versicherung
Leistungen
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Immer mehr Menschen steigen auf ein E-Bike um. Denn mit dem E-Bike kann man ohne große Anstrengung eine lange Strecke zurücklegen. Daher lohnt sich ein E-Bike für jeden, der gerne größere Radtouren unternimmt. Die E-Bikes sind allerdings nicht günstig und für ein Gutes können Sie ein kleines Vermögen ausgeben. Wenn es dann geklaut wird oder anderweitig beschädigt wird, ist dies ziemlich ärgerlich. Daher sollten Sie auf den hervorragenden Versicherungsschutz der MVK E-Bike-Versicherung nicht verzichten.
Ihre Vorteile
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Highlights der MVK E-Bike-Versicherung:
Die MVK E-Bike-Versicherung versichert auch Verschleiß inkl. Akku und Motor, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist.
Mit der MVK E-Bike-Versicherung erhalten Sie eine Neuwertentschädigung. Aus zwei Tarifen können Sie Ihren Versicherungsschutz wählen. Bei dem Tarif Top ist eine Mobilitätsgarantie erhalten.
Das E-Bike darf nicht älter als 5 Jahre bei Vertragsabschluss sein und den Kaufpreis von 10.000 EUR nicht übersteigen. Sollten Sie das E-Bike über einen Onlineshop gekauft haben, kann auf die Angabe der Rahmennummer auf der Rechnung verzichtet werden.
Eine Vorgabe für ein Fahrradschloss gibt es nicht. Es kann jedes eigenständige verkehrsübliche Schloss sein. Es darf kein Zahlenschloss sein.
So einfach funktioniert‘s
Wo gilt Versicherungsschutz?
Die MVK Fahrradversicherung gilt für ganz Deutschland sowie weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
Kundenbewertungen
MVK E-Bike-Versicherung – Welche Schäden sind versichert?
- Feuchtigkeitsschäden
- Schutz bei Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
- Schutz bei Brand, Explosion, Blitzschlag
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
- Schutz bei Fall- oder Sturzschäden
- Elektronikschäden
- Beschädigung bei Unfall
- Schutz bei Schäden durch Vandalismus
- Schutz bei Diebstahl und Teilediebstahl
- Erweiterter Diebstahlschutz bei unfallbedingten Abtransport (Top Tarif)
Was ist bei der MVK E-Bike-Versicherung nicht versichert?
- Gewerbsmäßige Vermietung
- Dirt-Bikes
- Fahrräder, welche gewerblich genutzt werden
- Privat gekaufte Räder, bei welchen Original-Händlerrechnung sowie Kaufvertrag fehlt
- Eigenbauten und Umbauten
- Fahrräder die älter als 5 Jahre sind
- Schäden durch Rost oder Oxydation
- Wartungsarbeiten und Inspektion
- Schäden an Carbon-Rahmen
- Radsportveranstaltungen
Fahrradzubehör und Gepäck:
Sie haben Versicherungsschutz bei der MVK E-Bike-Versicherung für das Fahrradzubehör und – gepäck, falls diese gestohlen oder beschädigt werden sollten. Als Fahrradzubehör gilt zum Beispiel:
- Fahrradschloss
- Anhänger
- Fahrradtasche
- Beleuchtung
- Kleidung
- Fahrradkompass
- Zelt
Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf 1.000 EUR und pro versicherte Sache auf 300 EUR beschränkt.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Was ist bei Mobilitätsgarantie der MVK E-Bike-Versicherung abgesichert?
Diese kann man mit einem Autoschutzbrief vergleichen. Hierüber sind folgende Leistungen abgedeckt:
- Anmietung eines Ersatzrades 50 EUR je Tag – max. 7 Tage
- Bergungskosten bis zu 2.000 EUR
- Transportkosten bis zu 500 EUR
- Abschleppkosten bis zu 150 EUR
- Übernachtungskosten 80 EUR je Nacht – max. 5 Nächte
Ihr Ansprechpartner
Was ist für den Fall eines Schadens zu beachten, damit Versicherungsschutz besteht?
- Das Fahrrad mit dem Fahrradschloss muss an einem festen Gegenstand abgesichert sein
- Das Fahrrad braucht eine Rahmennummer
- Die Originalrechnung des Fahrrads sowie die Rechnung des Schlosses muss vorgelegt werden
- Schadensfall muss unverzüglich gemeldet werden
- Schadenminderungspflicht
Wann und wie kann man den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat die MKV Fahrradversicherung ermächtigen den Beitrag einzuziehen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Gekündigt werden kann der Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.