Wenn Ihr Hund oder Ihr Pferd einem anderen einen Schaden zufügt, kommen Sie für den Schaden auf. Schützen Sie sich jetzt mit der DOMCURA Tierhalterhaftpflicht vor finanziellen Risiken:
Domcura Tierhalterhaftpflicht
- Versicherungssumme 10 Millionen Euro
- Forderungsausfalldeckung mitversichert
- Auslandsaufenthalt weltweit bis fünf Jahre mitversichert
- Abwehr von unberechtigten Schadensansprüche
- In wenigen Minuten zum Online-Abschluss
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Bedingungen
Produktdetails (PDF) ansehen »Allgemeines zur DOMCURA Tierhalterhaftpflicht
Hunde und Pferde sind in der privaten Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor der finanziellen Belastung von Schadensersatzansprüchen, die Ihr Tier verursacht. Ihr Hund reißt sich von der Leine los und rennt auf die Straße. Dabei stürzt ein Fahrradfahrer und verletzt sich stark. Personenschäden verursachen oftmals hohe Kosten. Kosten, die Sie als Halter tragen. Ihr Pferd beschädigt den Garten des Nachbarn. Für Flurschäden haften Sie beispielsweise ebenfalls. Laut Gesetz handelt es sich um die Gefährdungshaftung, weswegen Sie als Besitzer im Schadensfall aufkommen. Ohne die entsprechende Absicherung zahlen Sie aus eigener Tasche. Jemand Drittes verletzt Ihr Tier und ersetzt den Schaden nicht, tritt die DOMCURA für die Leistung ein. Darüber hinaus prüft der Versicherer, ob die Schadensersatzansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind oder nicht. Wenn die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, wehrt er diese ab. Berechnen Sie sich in wenigen Minuten ihr Angebot der DOMCURA Tierhalterhaftpflicht. Beitragsrelevante Angaben für die Berechnung sind die Hunderasse, die Selbstbeteiligung und die Laufzeit des Vertrages. Ebenfalls beitragsrelevant ist, ob ihr Hund gechipt ist oder nicht.
Ihre Vorteile
2 Minuten berechnen
Was versichert die DOMCURA Tierhalterhaftpflicht?
Die DOMCURA Tierhalterhaftpflicht bietet Hunde- und Pferdebesitzern einen umfangreichen Versicherungsschutz. Folgende Leistungen sind mitversichert. Das vollständige Leistungsspektrum entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen:
- Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden bis 10 Millionen Euro
- Ungewollte Deckakte
- Mietsachschäden durch Hunde, Pferde, Esel und Maultiere (Haltung und Besitz)
- Vorsorgeversicherung bis zu zwölf Monate für Welpen oder Fohlen, wenn sie im Besitz des Versicherungsnehmers sind
- Reitbeteiligungen und der unentgeltliche Verleih des Tieres an fremde Reittiernutzer
- Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten und Reittiernutzer gegen den Versicherungsnehmer
- Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe
- Beschädigungen an gemietete Wohnräume, Gebäude oder auf gemietete Grundstücke
- Beschädigungen an Stallungen, Reithallen und Weiden, die für das Halten oder Hüten zur Verfügung stehen
- Beschädigungen von fest verbundenen Sachen wie Zäune und Bäume, die zum gemieteten Grundstück dazu gehören
- Teilnahme an Hunderennen, Pferderennen sowie reitsportlichen Veranstaltungen und dem dazugehörigen Training
- Private Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren
- Private Kutsch- und Schlittenfahrten sowie die unentgeltliche Mitnahme von Gästen
- Gesetzliche Haftpflicht für den nicht gewerbsmäßig tätigen Hunde- oder Pferdehüters in dieser Eigenschaft
- Auslandsaufenthalte weltweit bis 5 Jahre für Pferd und Hund
- Mit 150 Euro Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung abschließbar
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die DOMCURA Tierhalterhaftpflicht nicht?
Damit die Tierhalterhaftpflicht bezahlbar ist, schließt der Versicherer von vornherein bestimmte Versicherungsfälle aus:
- Schäden durch Vorsatz
- Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere (Eigene Absicherung möglich)
- Schäden zwischen Mitversicherten
- Eigenschäden
Weitere Ausschlüsse finden Sie in den Bedingungen
Kundenbewertungen
Wann und wie wird der Beitrag fällig?
Sie haben 14 Tage, nach Erhalt des Versicherungsscheines, Zeit, den ersten Beitrag zu begleichen. Die Fälligkeit der Folgebeiträge, entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Die Zahlweise der Beiträge legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Ihnen steht eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise zur Verfügung. Lassen Sie sich die Beiträge per Sepa-Mandat von der Versicherungsgesellschaft einziehen oder überweisen Sie die Beiträge selbst. Bitte beachten Sie die Zahlungsfristen bei Überweisung, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum angegebenen Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst nach vollständiger Zahlung. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern Sie oder der Versicherer den Vertrag nicht kündigt. Die Kündigungsfrist liegt bei drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Sie bedarf grundsätzlich der Textform per E-Mail, Telefax oder Brief.
Ihr Ansprechpartner
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede