Abschied von einem geliebten Menschen nehmen zu müssen ist für die Familie schwer genug. Mit der VKH Sterbegeldversicherung können Sie Ihren Verwandten die finanzielle Last nehmen:
VKH Sterbegeldversicherung
- Ohne Gesundheitsprüfung
- Hohe Versicherungssumme
- Verschiedene Varianten
- Kinder mitversicherbar
- Eintrittsalter ab 14 Jahren
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Auch wenn es ein unangenehmes Thema ist, sollten Sie sich einen Moment Zeit dafür nehmen und darüber nachdenken, wie es weitergeht, sollte Ihnen etwas zustoßen. Mit dem Verlust klarzukommen und diesen zu verarbeiten ist für Ihre Familie schon schwierig genug. Mit der VKH Sterbegeldversicherung als größte Sterbegeldkasse können Sie Ihre Verwandten umfangreich absichern und die finanziellen Sorgen nehmen. Jede Familie möchte ihren Angehörigen einen würdigen Abschied ermöglichen.
Seit mehr als 100 Jahren sorgt die VKH Sterbegeldversicherung für die finanzielle Absicherung der Angehörigen im Sterbefall. Der Versicherer bietet mit möglichst niedrigen Beiträgen eine hohe Leistung.
Eine Sterbegeldversicherung ist sinnvoll, da Sie von der gesetzlichen Krankenkasse keinerlei Unterstützung für die Kosten der Bestattung erhalten. Damit Ihre Angehörigen nicht die Kosten selbst zahlen müssen, sollten Sie mit der VKH Sterbegeldversicherung vorsorgen. Es fallen Kosten für beispielsweise Trauerfeier, Grabstein und Grabpflege an. Eine Bestattung kann sich schnell auf bis zu 8.000 EUR oder mehr belaufen.
Sie haben bei der VKH Sterbegeldversicherung verschiedene Tarife zur Auswahl. Bis zu einem Alter von 70 Jahren bedarf es keiner Gesundheitsprüfung. In bestimmten Tarifen können Sie auch Ihre Kinder unter 14 Jahren versichern. Ab dem 14. Lebensjahr erfolgt eine Umstellung in den Erwachsenentarif.
Ihre Vorteile
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Welche Leistungen der VKH Sterbegeldversicherung gibt es?
Sorgen Sie für Ihre Familie umfangreich vor. Der Abschluss ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Bereits durch geringe Beiträge erzielen Sie ein gutes finanzielles Polster für Ihre Angehörigen.
Folgende Leistungen erhalten Sie im Tarif T65:
- Versicherungssumme von 1.000 EUR bis 8.000 EUR möglich
- Auszahlung bei Tod
- Jährliche Erhöhung der Auszahlungssumme durch Überschussbeteiligung
- Höchsteintrittsalter 60 Jahre und Mindesteintrittsalter 14 Jahre
- Kinder unter 14 Jahre mitversicherbar durch die Kindermitversicherung
- Doppelte Auszahlung bei Unfalltod durch Unfallzusatzversicherung möglich
- Gestaffelte Wartezeiten
Der Tarif T85 bietet folgende Leistungen:
- Versicherungssumme von 1.000 EUR bis 8.000 EUR möglich
- Auszahlung bei Tod
- Jährliche Erhöhung der Auszahlungssumme durch Überschussbeteiligung
- Höchsteintrittsalter 70 Jahre und Mindesteintrittsalter 14 Jahre
- Kinder unter 14 Jahre mitversicherbar durch die Kindermitversicherung
- Doppelte Auszahlung bei Unfalltod durch Unfallzusatzversicherung möglich
- Gestaffelte Wartezeiten
Sie können sich ebenfalls für die Einmalzahlung entscheiden. Dies wäre der Tarif TE. Die Einmalzahlung erfolgt zu Beginn der Versicherung und weitere Beiträge sind nicht mehr fällig. Diese ist ebenso ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Sie erhalten hier folgende Leistungen:
- Versicherungssumme von 1.000 EUR bis 8.000 EUR möglich
- Auszahlung bei Beginn der Versicherung
- Jährliche Erhöhung der Auszahlungssumme durch Überschussbeteiligung
- Höchsteintrittsalter 70 Jahre und Mindesteintrittsalter 14 Jahre
- Kinder unter 14 Jahre mitversicherbar durch die Kindermitversicherung
- Gestaffelte Wartezeiten
So einfach funktioniert‘s
Was ist die Kindermitversicherung?
Über den eigenen Tod nachzudenken ist schon schwer. Noch schwerer ist es, über den Tod der eigenen Kinder zu denken. Aber auch hier sollten Sie sich Zeit dafür nehmen. Denn im Falle eines Unfalls oder Tod kann es sinnvoll sein, für Ihr Kind eine Sterbegeldversicherung zu haben.
Sie können Ihre Kinder in den verschiedenen Tarifen mitversichern bis zum 14. Lebensjahr. Danach werden sie in den Erwachsenentarif umgestellt. Es sei denn, dies ist von Ihnen ausdrücklich nicht gewünscht.
Der Beitrag dieser Mitversicherung beläuft sich bei einer Versicherungssumme von 1.000 EUR nur auf 0,10 EUR pro Monat. Schließen Sie beispielsweise eine Versicherungssumme von 3.000 EUR ab, zahlen Sie 0,30 EUR pro Monat.
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Was ist die Unfallzusatzversicherung?
Versterben Sie aufgrund eines Unfalls, erhalten Ihre Angehörigen den doppelten Auszahlungsbetrag. Abschließen können Sie diese nur in den Tarifen T65 und T85. Wenn Sie beispielsweise eine Versicherungssumme von 5.000 EUR vereinbart haben, erhöht sich die Auszahlung bei Unfalltod auf 10.000 EUR.
Bei einer Versicherungssumme von 1.000 EUR zahlen Sie einen Beitrag von 0,10 EUR für diese Zusatzversicherung. Somit, bei einer Summe von 5.000 EUR, beträgt der Beitrag 0,50 EUR und Ihre Familie erhält 10.000 EUR.
Wie ist die Überschussbeteiligung geregelt?
Die Sterbegeldkasse erzielt regelmäßig Überschüsse. Diese kommen Ihnen dann zugute und erhöhen die garantierte Versicherungssumme. Diese Anteile bestehen aus einem Zinsüberschussanteil, einem Risikoüberschussanteil und einem Kostenüberschussanteil. Dieser wird auf das Sterbegeld summiert. Somit steigt die Versicherungsleistung immer weiter an und ergibt dann zum Ende einen höheren Auszahlungsbetrag als ursprünglich abgeschlossen.
Gibt es eine Wartezeit bei der VKH Sterbegeldversicherung?
Es gilt eine Wartezeit von drei Jahren mit gestaffelter Leistung. Sollten Sie in den ersten drei Versicherungsjahren sterben, erhalten Sie nicht die volle Leistung. Diese ist dann wie folgt gestaffelt:
- 1. – 6. Monat: Keine Leistungen
- 7. – 12. Monat: Rückerstattung der gezahlten Beiträge
- 13. – 24. Monat: Ein Drittel der Versicherungssumme
- 25. – 36. Monat: Zwei Drittel der Versicherungssumme
Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.
Wie wird die Auszahlung vorgenommen?
Um die Auszahlung zu erhalten, müssen die Angehörigen eine Sterbeurkunde und den Versicherungsschein im Original vorlegen.
Sie können ebenso vorab schon eine Abtretung an einen Bestatter erteilen. Mit diesem individuellen Bestattungsvorsorgevertrag können Sie Ihre persönlichen Wünsche festlegen. Mit der Abtretung geht die Versicherung auf den Bestatter über und erfüllt somit den eigentlichen Zweck.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Die Zahlung des Beitrags kann einmalig erfolgen. Ebenso können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis jederzeit zum Ende des laufenden Monats.