Sie möchten im Streitfall einen guten Juristen an Ihrer Seite haben? Dann sind Sie bei der Bayerischen Rechtsschutz genau richtig. Hier brauchen Sie sich um die Kosten keine Gedanken machen:
Die Bayerische Rechtsschutz
- Bereiche Privat, Beruf und Verkehr
- Optional mit Bausteinen erweiterbar
- Versicherungsschutz weltweit
- Gutes Preis- / Leistungsverhältnis
- Online abschließbar
Mehr Details (PDF) zum Die Bayerische Rechtsschutz
Bedingungen
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Die Bayerische Rechtsschutz arbeitet hier in Kooperation mit der Roland Rechtsschutz zusammen.
Benötigen Sie eine Rechtsberatung, erhalten Sie bereits am Telefon von einem Juristen eine verbindliche Entscheidung. Geraten Sie in einen Streitfall, bekommen Sie die Kosten für Anwalt und Gericht erstattet. Ebenso die Kosten für eine Mediation.
Haben Sie einen kleinen Rechtsschutzfall, bei dem die Kosten nicht höher als 250 EUR sind, brauchen Sie keine Selbstbeteiligung zu leisten.
Sind Sie im Ausland unterwegs, besteht hier ebenfalls für Sie Versicherungsschutz. Längstens bis zu einer Auslandsaufenthaltsdauer von einem Jahr. Sie haben Schutz für Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 500.000 EUR.
Absichern können Sie sich für die Bereiche Privat, Beruf, und Verkehr. Wenn Sie noch mehr Versicherungsschutz wünschen, können Sie noch die Bausteine Immobilien und Strafrecht Plus Privat hinzubuchen.
Ihre Vorteile
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Welche Leistungen umfasst die Bayerische Rechtsschutz im Bereich Privat?
Hier sind Sie gegen Risiken im Alltag abgesichert. Wenn Sie Streitigkeiten beim Autokauf, bei einer Urheberrechtsverletzung im Internet oder bei einer Strafanzeige haben, deckt der Bereich Privat genau solche Dinge ab:
- Schutz bei Steuerrecht
- Sozialrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz
- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen umfasst die Bayerische Rechtsschutz im Bereich Beruf?
Der Bereich Beruf ist für Arbeitnehmer. Falls Sie als Arbeitnehmer beispielsweise Probleme wegen einer Kündigung, Aufhebungsvereinbarung oder Überstunden haben, sind Sie hierüber abgesichert:
- Arbeitsrechtsschutz
- Schadenersatzrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz
- Sozialrechtsschutz
Kundenbewertungen
Welche Leistungen umfasst die Bayerische Rechtsschutz im Bereich Verkehr?
Hierüber sind Sie im Straßenverkehr abgesichert. Meist ist bei einem Verkehrsunfall die Schuldfrage nicht klar und kommt vors Gericht. Damit Sie die Kosten nicht zu tragen haben, sollten Sie den Verkehrsrechtsschutz abschließen:
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Schutz bei Ordnungswidrigkeiten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Schutz im Vertrags- und Sachenrecht
Welche Zusatzbausteine hat die Bayerische Rechtsschutz?
Die Bayerische Rechtsschutz bietet Ihnen noch zusätzlichen Schutz durch weitere Bausteine. Diese sind der Immobilien Rechtsschutz und Strafrecht Plus Privat.
Der Immobilien Rechtsschutz unterstützt Sie als Mieter oder Eigentümer. Er hilft Ihnen bei Streitigkeiten rund ums Wohnen. Ebenso bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter und Nachbarn.
Strafrecht Plus Privat ist Ihre Absicherung bei zukünftigen Strafverfahren, wie Vorsatzstraftaten oder Verbrechensvorwürfen.
Welche Selbstbeteiligungen und Wartezeiten hat die Bayerische Rechtsschutz?
Eine Selbstbeteiligung hängt von den schadenfreien Jahren beim Vorversicherer ab. Zudem muss bei Vertragsbeginn ein nahtloser Übergang vorliegen.
Bei einer schadenfreien Zeit von 12 Monaten haben Sie eine Selbstbeteiligung von 200 EUR. Ist die schadenfreie Zeit bei mindestens 2 Jahren, liegt für Sie die Selbstbeteiligung bei 100 EUR.
Pro schadenfreiem Jahr verringert sich die Selbstbeteiligung um 100 EUR und sinkt bis auf 0 EUR. Haben Sie einen leistungspflichtigen Schadensfall steigt die Selbstbeteiligung auf max. 500 EUR.
Generell haben Sie eine Wartezeit von 3 Monaten.
Was versichert die Bayerische Rechtsschutz nicht?
Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht. Rechtsstreit aus Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
Streitigkeiten im Bau-, Familien-, Erb- und Urheberrecht sind ausgeschlossen. Ebenso sind nicht versichert Patent- und Markenschutz.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Rechtsstreitigkeiten bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, Planung oder Errichtung eines Gebäudes. Weiterhin genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen eines Grundstücks.
Ihr Ansprechpartner
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag. Die geltenden Wartezeiten sind zu beachten.
Kündigen Sie den Vertrag nicht, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.
Kündigen können Sie das Versicherungsverhältnis zum Ablauf des Vertrages. Die Kündigung muss drei Monate vor Ablauf vorliegen.