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ARAG Tierkranken-OP-Versicherung
ARAG Tierkranken-OP-Versicherung
Highlights der ARAG Tierkranken-OP-Versicherung?
Jeder liebt seinen Vierbeiner und man möchte sich nie die Frage stellen müssen, ob sich der Tierarztbesuch noch lohnt. Jeder möchte doch immer nur das Beste für seinen Liebling. Aber selbst der normale Routine Tierarztbesuch kann kostspielig sein. Noch teurer kann es werden, wenn es zu einer Operation kommt. Um die Entscheidung nicht anhand der finanziellen Situation treffen zu müssen, lohnt sich der Abschluss der ARAG Tierkranken-OP-Versicherung.
Hier können Sie vom günstigen Basisschutz, bis hin zum Premium-Schutz den passenden Versicherungsschutz für Ihren Liebling auswählen. 3 Tarife stehen zur Auswahl. Das wäre der TierProtect Basis, TierProtect Komfort und TierProtect Premium.
Ebenso im Bereich der OP-Versicherung können Sie aus drei Tarifen wählen. TierProtect OP Basis, TierProtect OP Komfort, TierProtect OP Premium.
Bei der ARAG Tierkranken-OP-Versicherung können Sie jede Rasse versichern, ebenfalls Listenhunde.
Sollten Sie wegen Ihrem Liebling in einen Rechtsstreit geraten, werden Sie hier mit einer Rechtsschutzversicherung unterstützt.
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Welche Leistungen erhalte ich bei der ARAG Tierkranken-OP-Versicherung?
Im Bereich der Tierkrankenversicherung werden die Kosten für Tierarztbesuche übernommen und noch viele Leistungen mehr:
TierProtect Basis
- Abrechnung bis zum 2-fachen GOT-Satz möglich
- Bis 20 % Selbstbeteiligung der Behandlungskosten
- Zuschuss Kastration / Sterilisation bis 50 EUR
- Wartezeit bis 3 Monate
- Leistungsgrenze pro Jahr 5.000 EUR
- Auslandsschutz bis 12 Monate
TierProtect Komfort
- Abrechnung bis 3-fachen GOT Satz
- Wartezeit 1 Monat
- 10 % Selbstbeteiligung der Behandlungskosten
- Kastration / Sterilisation bis 75 EUR
- Spezielle Diagnostiken bis 500 EUR pro Jahr
- Einschläferung bei Krankheit oder Unfall
- Behandlungskosten bei Ellenbogendysplasie oder Hüftgelenksdysplasie bis 2.000 EUR pro Vertragslaufzeit
- Alternative Heilmethoden
- Leistungshöchstgrenze 10.000 EUR pro Jahr
TierProtect Premium
- Abrechnung bis 4-fachen GOT-Satz
- Wartezeit 1 Monat
- Keine Selbstbeteiligung
- Kastration / Sterilisation bis 150 EUR
- Läufigkeitsprävention einmalig pro Laufzeit
- Prothesen bis 700 EUR pro Vertragslaufzeit
- Einschläferung bei Krankheit oder Unfall inkl. Bestattungskosten bis 100 EUR
- Leistungshöchstgrenze unbegrenzt
Eine Operation für Ihren Vierbeiner kann kann sehr kostspielig werden. Aber hier können Sie sich mit der ARAG Tierkranken-OP-Versicherung mit umfangreichen Leistungen absichern:
TierProtect OP Basis
- Leistungshöchstgrenze 3.000 EUR pro Jahr
- Nachsorge bis 15 Tage pro Operation
- Medikamente und Verbandmittel bis 15 Tage pro Operation
- Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen
- Selbstbeteiligung 10 %
- Tierarztkosten zur Feststellung der Diagnose, welche zur Operation führt
TierProtect OP Komfort
- Leistungshöchstgrenze 8.000 EUR pro Jahr
- Nachsorge bis 20 Tage pro Operation
- Medikamente und Verbandmittel bis 20 Tage pro Operation
- Physiotherapie nach Operation bis 400 EUR pro Jahr
TierProtect OP Premium
- Leistungshöchstgrenze unbegrenzt
- Physiotherapie nach Operation bis 800 EUR
- Behandlung von angeborener Fehlentwicklung bis 300 EUR im Jahr
- Nachsorge bis 30 Tage pro Operation
- Medikamente und Verbandmittel bis 30 Tage pro Operation
Wie alt darf der Vierbeiner bei der ARAG Tierkranken-OP-Versicherung sein?
Ihren Hund können Sie ab einem Alter von 8 Wochen absichern. Höchstalter bei Versicherungsabschluss gilt 6 Jahre.
Ihre Katze können Sie ab 12 Wochen versichern. Höchstalter liegt bei 6 Jahren.
Kann eine Tierkranken-OP-Versicherung trotz Vorerkrankungen abgeschlossen werden?
Grundsätzlich können Hunde und Katzen mit Vorerkrankungen versichert werden. Es muss allerdings gegeben sein, dass die Erkrankung in Zukunft keine medizinische Behandlung erfordert.
Wenn Ihr pelziger Freund keine Operationen in den letzten zwölf Monaten hatte oder keine chronischen Krankheiten, steht der Versicherung nichts im Wege.
Es sollte keine angeborenen Fehlentwicklungen vorliegen oder bei Vertragsabschluss keine Krankheiten haben, von welchen man weiß, dass eine Behandlung notwendig ist.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Das ist frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung möglich.
Gekündigt werden kann der Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich dieser automatisch um ein Jahr.