Sichern Sie Ihr Unternehmen gut ab, für den Fall, dass einer Ihrer Kunden durch Sie einen finanziellen Schaden erleidet. Hervorragenden Schutz und umfangreiche Leistungen für Ihren Betrieb erhalten Sie hier:
andsafe Vermögensschadenhaftpflicht
- Optional Bürohaftpflicht
- Schutz sogar rückwirkend
- Beitrag vom Jahresumsatz abhängig
- Tägliches Kündigungsrecht
- Online abschließbar
Mehr Details (PDF) zur andsafe Vermögensschadenhaftpflicht
Highlights
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Produktdetails (PDF) ansehen »Allgemeines zur andsafe Vermögensschadenhaftpflicht
Entsteht durch Ihr Handeln beim Kunden ein finanzieller Schaden, müssen Sie dafür leisten. Solche Schäden können ziemlich teuer werden und für Sie ein finanzielles Fiasko sein. Sorgen Sie daher mit der andsafe Vermögensschadenhaftpflicht vor. Mit der andsafe Vermögensschadenhaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite und erstklassig abgesichert.
Der Versicherer bietet für viele Branchen Versicherungsschutz. Beispielsweise können sich Freiberufler, Betriebe, Selbstständige und weitere Berufsgruppen versichern.
Mit der Bürohaftpflicht schützen Sie Ihren Betrieb vor Personen- und Sachschäden. Ebenso daraus resultierende Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit entstehen. Hierzu ist keine eigenständige Betriebshaftpflicht notwendig. Diese können Sie ganz einfach zusätzlich mit einschließen. Mit Versicherungssummen von bis zu 10 Mio. EUR und ohne Selbstbeteiligung erhalten Sie optimalen Schutz.
Dem Versicherer ist besonders wichtig, dass Ihr Versicherungsschutz immer auf dem aktuellsten Stand ist. Daher erhalten Sie Upgrades immer automatisch ohne erneutes beantragen. Über die Nachhaftung besteht Versicherungsschutz, auch wenn Sie bereits nicht mehr arbeiten aber noch ein Schaden entstand. Bis zu 3 Geschäftsführer können eine Privathaftpflicht mit einschließen.
Ihre Vorteile
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Welche Leistungen bietet die andsafe Vermögensschadenhaftpflicht?
Mit der andsafe Vermögensschadenhaftpflicht sind Sie vor Schadenersatzansprüchen abgesichert. Verursachen Sie einen Vermögensschaden gilt Versicherungsschutz. Der Versicherer prüft zugleich, ob die Ansprüche berechtigt sind. Sollten die Ansprüche nicht berechtigt sein, wehrt der Versicherer diese ab und übernimmt ebenso die Kosten dafür. Dies ist ebenfalls unter dem passiven Rechtsschutz bekannt. Weitere Leistungen sind:
- Rückwärtsversicherung – ohne Bestehen eines Vorvertrages
- Verletzung von Datenschutz
- Vertrauensschäden von Mitarbeiter
- Innovationsklausel
- Versicherungsschutz weltweit
- Reputationsschäden
- Betrug durch Dritte
- Verstoß von Geheimhaltungspflicht
- Verletzung von Patentrechten
- Daten- und Cyber-Drittschäden
- Key-Position Absicherung
- Veränderung / Blockierung eigener Website
Eine komplette Darstellung der Leistungen können Sie den Bedingungen entnehmen.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die andsafe Vermögensschadenhaftpflicht nicht?
Der Versicherer kann nicht für alle Schäden aufkommen, da der Beitrag sonst unkalkulierbar ist. Daher ist folgendes vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Ansprüche auf Erbringung der geschuldeten Leistungen
- Ansprüche auf Nacherfüllung, Nachbesserung oder Minderung
- Ansprüche wegen Garantie- und Erfolgszusage
- Ansprüche wegen Geldstrafen, Geldbußen oder Vertragsstrafen
Eine komplette Übersicht der Ausschlüsse können Sie den Bedingungen entnehmen.
Kundenbewertungen
Wer ist bei der andsafe Vermögensschadenhaftpflicht versichert?
Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer. Ebenso genießen alle Ihre Betriebsangehörigen, sowie Ihre Angestellten, die in Ihrem Auftrag handeln, Versicherungsschutz. Ebenfalls zählen darunter Subunternehmer und freie Mitarbeiter.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Sie können aus mehreren Varianten der Selbstbeteiligung wählen. Entscheiden Sie sich für die Variante, welche Ihnen am optimalsten für Ihren Betrieb erscheint:
- Keine Selbstbeteiligung
- 250 EUR
- 500 EUR
- 1000 EUR
Worin liegt der Unterschied vom echten zum unechten Vermögensschaden?
Um einen unechten Vermögensschaden handelt es sich, wenn durch einen von Ihnen verursachten Sach- oder Personenschaden, ein Folgeschaden entsteht. Beispielsweise, wenn Sie den Laptop eines Designers beschädigen und dieser dadurch einen Verdienstausfall hat. Diese sind über die Betriebshaftpflicht abgedeckt.
Um einen echten Vermögensschaden geht es, wenn direkt durch Ihr Verhalten ein Vermögensschaden entsteht. Beispielsweise, wenn Sie bei einem Kunden die genannte Frist nicht einhalten und dieser dadurch einen Auftrag nicht erhält. Der echte Vermögensschaden hat immer einen finanziellen Nachteil für Dritte.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Ihr Ansprechpartner
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Die Versicherung beginnt zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt. Vorausgesetzt Sie haben den Erstbeitrag rechtzeitig gezahlt.
Wenn Sie eine Laufzeit von mindestens einem Jahr vereinbart haben, verlängert sich der Vertrag wieder automatisch um ein Jahr. Die Kündigung kann täglich erfolgen. Diese wird dann am Kündigungstag um 24:00 Uhr gültig.
Ihre Kündigung können Sie im Kundenportal oder per Textform vornehmen.