Mit der MVK Fahrradversicherung erhalten Sie umfassenden Schutz damit Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec jederzeit bestens abgesichert ist:
MVK Fahrradversicherung
- Verschiedene Tarife
- Auch für E-Bikes und Pedelecs
- Schäden an Reifen und Bremsen
- Mobilitätsgarantie
- Neuwertentschädigung
Mehr Details (PDF) zur MVK Fahrradversicherung
Wann macht eine Fahrradversicherung Sinn?
Viele Menschen verlassen sich darauf, dass ihr Fahrrad über die Hausratversicherung abgesichert ist. Dieser Schutz gilt jedoch meist nur bei Diebstahl aus Wohnung oder Keller. Unterwegs, etwa vor dem Supermarkt oder am Bahnhof, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Eine spezielle Fahrradversicherung greift auch außerhalb Ihres Zuhauses und bietet Sicherheit im Alltag und auf Reisen. Besonders für hochwertige Fahrräder und E-Bikes ist sie unverzichtbar, da hier ein erheblicher finanzieller Wert geschützt wird. Zudem sind nicht nur Diebstahl, sondern je nach Versicherer auch Schäden an wichtigen Komponenten wie Reifen, Bremsen und Schaltung abgesichert. Sie genießen jederzeit Sicherheit und können Ihr Rad unbeschwert nutzen.
Ihre Vorteile
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Allgemeines zur MVK Fahrradversicherung
Mit der MVK Fahrradversicherung sichern Sie Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec zuverlässig ab. Der Schutz umfasst nicht nur den Diebstahl, sondern auch Beschädigungen an Reifen, Bremsen sowie Unfall- und Sturzschäden. Selbst im Ausland genießen Sie rund um die Uhr Sicherheit. Sie wählen aus verschiedenen Tarifmodellen den Versicherungsschutz, der zu Ihrem Lebensstil und Budget passt. Zusätzlich profitieren Sie von einer Mobilitätsgarantie, die Ihnen im Schadenfall Ersatzrad oder Transportkosten erstattet. So entsteht ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Sie gibt Ihnen die Freiheit, Ihr Rad jederzeit sorgenfrei zu nutzen. Für versicherungspflichtige Pedelecs mit Unterstützung über 25 km/h ist hingegen eine separate Absicherung erforderlich.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die Fahrradversicherung der MVK?
Die Fahrradversicherung der MVK bietet, je nach Tarif, umfassenden Schutz für Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec. Zu den versicherten Leistungen zählen unter anderem:
- Brandschutz: Absicherung bei Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag
- Sturz- und Fallschäden: Schutz, wenn Ihr Rad durch Umfallen oder einen Sturz zu Schaden kommt
- Diebstahl & Teilediebstahl: Ersatz bei vollständigem Diebstahl oder dem Verlust einzelner Teile wie Sattel oder Räder
- Einbruch & Raub: Sicherheit auch bei gewaltsamem Entwenden Ihres Fahrrads
- Unfallschäden: Absicherung bei Beschädigungen durch Verkehrsunfälle
- Vandalismus: Schutz vor mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung
- Material- und Konstruktionsfehler: Versicherungsschutz auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
Für einen detaillierten Überblick über die einzelnen Tarifvarianten können Sie den Tarifvergleich auf dieser Seite nutzen.
Kundenbewertungen
Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelecs und S-Pedelecs?
Viele Menschen nennen Pedelecs im Alltag E-Bikes. Das ist aber streng genommen falsch. Ein Pedelec („Pedal Electric Cycle“) unterstützt Sie nur dann, wenn Sie selbst in die Pedale treten. Der Motor schaltet sich automatisch zu und hilft bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Rechtlich gilt ein Pedelec daher als Fahrrad. Es ist weder zulassungspflichtig noch benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen oder einen Führerschein. Ein E-Bike hingegen kann auch ohne eigenes Treten fahren, ähnlich wie ein Mofa. Für viele E-Bikes besteht eine Versicherungspflicht, sie benötigen ein amtliches Kennzeichen und eine entsprechende Fahrerlaubnis. Eine Sonderform ist das sogenannte S-Pedelec. Es unterstützt beim Treten bis zu 45 km/h. Für diese schnellen Modelle gelten strengere Vorschriften: Sie sind versicherungspflichtig, benötigen ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein und es besteht Helmpflicht.
Was versichert die MVK Fahrradversicherung nicht?
Auch wenn die MVK Fahrradversicherung einen sehr umfassenden Schutz bietet, gibt es bestimmte Dinge, die bewusst ausgeschlossen sind. Nicht versichert sind unter anderem:
- Vorsatz
- Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen
- Eigenbauten und Umbauten
- Schäden durch Verschleiß, Alterung, Materialermüdung
- Fahrräder ohne Original-Händlerrechnung
- Gewerblich genutzte Fahrräder / E-Bikes und Pedelecs
Weitere Informationen zu den Ausschlüssen finden Sie in den Vertragsbedingungen.
Wie melde ich meinen Fahrradschaden der MVK?
Als Partner der MVK können wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen. Hierzu benötigen wir ein unterschriebenes → Maklermandat von Ihnen. Geben Sie kurz an, dass Sie einen Schaden melden wollen und wir schicken Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.
Wie teile ich der MVK Fahrradversicherung meine neue Adresse mit?
Sie können uns Ihre neue Anschrift mitteilen. Hierzu benötigen wir von Ihnen ein unterschriebenes → Maklermandat. Als Partner der MVK leiten wir Ihre neue Anschrift der Versicherung weiter.
Ihr Ansprechpartner
Wie teile ich der MVK Fahrradversicherung meine neue Bankverbindung mit?
Wir arbeiten mit der MVK zusammen. Wenn Sie uns ein unterschriebenes → Maklermandat einreichen, können wir Ihre neue Bankverbindung der Versicherung mitteilen.
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