Die uniVersa Basisrente (Rürup-Rente) ist eine fondsgebundene Altersvorsorge mit starkem Steuereffekt. Ideal, wenn Sie Ihre Versorgungslücke schließen und dabei Jahr für Jahr Steuern sparen möchten:
Universa Basisrente
- Steuern sparen ab dem ersten Euro
- Hinterbliebenenschutz
- Rentenbeginn flexibel ab 62
- Schutz des Guthabens in der Ansparphase
- Fonds/ETF-Auswahl inklusive nachhaltiger Möglichkeiten
Mehr Details (PDF) zur Universa Basisrente
Für wen passt die uniVersa Basisrente?
Die Basisrente ist besonders interessant, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich sind und wenig Absicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. Aber auch als gutverdienender Angestellter können Sie profitieren, wenn eine hohe Steuerlast besteht und Sie gezielt vorsorgen möchten.
Ihre Vorteile
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Was ist bei der Basisrente wichtig zu wissen?
Sie bauen während der Ansparphase Kapital auf und erhalten dieses später als monatliche Rente ausgezahlt. Wenn Sie vor Rentenbeginn aus dem Vertrag aussteigen möchten, stellen Sie den Vertrag in der Regel beitragsfrei. Das bereits aufgebaute Guthaben bleibt bestehen und fließt später in Ihre Rentenzahlung ein.
So einfach funktioniert‘s
Ihr Vorteile mit der uniVersa Basisrente
Die uniVersa Basisrente bietet Ihnen viele Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge flexibel, sicher und individuell zu gestalten:
- Kostenfreie Fondswechsel ohne Limit: Sie passen Ihre Fonds- oder ETF-Auswahl jederzeit an, ohne zusätzliche Kosten. So reagieren Sie flexibel auf Marktveränderungen oder passen Ihre Geldanlage an Ihre persönliche Risikoneigung an.
- Vorgefertigte Anlagestrategien: Sie starten auf Wunsch mit klar strukturierten Anlagestrategien, die nach Risiko abgestuft sind. So investieren Sie sinnvoll, auch ohne eigenes Fonds-Know-how.
- Nachhaltige Anlageoptionen: Sie können gezielt nachhaltige Fonds und ETFs wählen und ökologische sowie soziale Kriterien berücksichtigen. Die Entscheidung liegt dabei jederzeit bei Ihnen.
- Hohe Beitragsflexibilität: Sie erhöhen, reduzieren oder pausieren Ihre Beiträge ganz nach Ihrer aktuellen Einkommenssituation. Das ist besonders praktisch, wenn Ihr Einkommen schwankt oder sich Ihre Lebenssituation ändert.
- Extrazahlungen und Dynamik: Mit Zuzahlungen nutzen Sie den Förderrahmen besser aus. Und über eine Dynamik kann Ihr Beitrag regelmäßig steigen. So bleiben Sie näher an der Inflation dran.
Kundenbewertungen
Wie sieht der Hinterbliebenenschutz bei der uniVersa Basisrente aus?
Wenn Sie möchten, können Sie einen Hinterbliebenenschutz vor Rentenbeginn absichern. Und wenn nach Rentenbeginn eine Rentengarantiezeit vereinbart ist, kann eine Hinterbliebenenrente an gesetzlich definierte Hinterbliebene weiterlaufen.
Was ist die nachgelagerte Besteuerung bei der Basisrente?
Bei der Basisrente gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Sie sparen heute Steuern und versteuern die Rente erst im Alter. Während der Ansparphase können Sie Ihre Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Je nach Einkommen senkt das Ihre Steuerlast spürbar. Gerade bei einem hohen Steuersatz entsteht so ein deutlicher finanzieller Vorteil. Die spätere Rentenzahlung ist dann steuerpflichtig. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Die Idee hinter der nachgelagerten Besteuerung ist die hohe Steuerersparnis während des Berufslebens und die geringere Steuerbelastung im Ruhestand.
Ist das Altersvorsorgekapital vor Gläubigern geschützt?
Das Guthaben Ihrer Basisrente ist während der Ansparphase besonders geschützt. Es wird nicht auf staatliche Hilfeleistungen angerechnet und steht Ihnen ausschließlich für die Altersvorsorge zur Verfügung. Gerade für Selbstständige und Freiberufler ist dieser Schutz ein wichtiger Vorteil. Kommt es zu einer finanziellen Krise oder sogar zu einer Insolvenz, können Gläubiger nicht auf das angesparte Kapital zugreifen. Ihre Altersvorsorge bleibt unangetastet und sicher für später erhalten. Auch bei staatlichen Leistungen gilt: Das angesparte Guthaben aus der Basisrente wird in der Ansparphase nicht als verwertbares Vermögen berücksichtigt. So schützen Sie Ihr Vorsorgekapital konsequent bis zum Rentenbeginn.
Fallen auf die Basisrente Sozialabgaben an?
Ob auf Ihre Rente aus der Basisrente Sozialabgaben anfallen, hängt von Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung im Alter ab. Entscheidend ist, ob Sie gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versichert sind oder privat versichert sind.
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
Sind Sie im Rentenalter pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Sie keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Ihre Basisrente zahlen. Die Rentenzahlung bleibt in diesem Fall sozialabgabenfrei.
Freiwillig gesetzlich versichert:
Sind Sie hingegen freiwilliges Mitglied der GKV, zählt die Basisrente als beitragspflichtige Einnahme. Das bedeutet: Auf Ihre monatliche Rente fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dieser Punkt sollte bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden.
Privat kranken- und pflegeversichert:
Sind Sie privat versichert, spielen die Einnahmen aus der Basisrente keine Rolle für Ihre Beiträge. Diese richten sich ausschließlich nach Ihrem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherer. Sozialabgaben auf die Rente fallen hier nicht an.
Privathaftpflicht



