Sie besitzen einen E-Scooter, Roller, Kleinkraftrad oder Ähnliches? Dann sollten Sie über die Gothaer Versicherung nachdenken. Hier können Sie Ihr Fahrzeug optimal absichern:
Gothaer E-Roller- & Scooter-Versicherung
- Roller, Moped und Mofa
- E-Scooter und E-Bike
- Quad, Microcar bis 45 km/h
- Krankenfahrstuhl bis 15 km/h
- Kleinkraftrad (dreirädrig) bis 45 km/h

Allgemeines zur Gothaer E-Scooter Versicherung und sonstige Fahrzeuge
Die Gothaer bietet attraktive Tarife für Fahrzeuge an, für die ein Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Diese Kennzeichen haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Jeweils vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Der Versicherungsschutz endet automatisch zum 28./29. Februar. Erwerben Sie das Kennzeichen im laufenden Versicherungsjahr, zahlen Sie lediglich einen anteiligen Beitrag. Für jedes Versicherungsjahr ist ein neuer Vertrag erforderlich. Wenn Sie bereits weitere Versicherungen bei der Gothaer abgeschlossen haben, können Sie zusätzlich von attraktiven Rabatten profitieren.
Ihre Vorteile
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Die Moped-, Roller-, Mofa-Versicherung der Gothaer
Für Roller, Mopeds und Mofas, die der Versicherungspflicht unterliegen, bietet die Gothaer den passenden Versicherungsschutz. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Zweirad zusätzlich mit einer Teilkaskoversicherung abzusichern.
Die Haftpflicht deckt berechtigte Ansprüche Dritter ab. Darunter fallen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Für einen erweiterten Schutz sorgt die Teilkasko, die unter anderem bei Diebstahl, Brand, Naturereignissen und weiteren Schadensursachen greift. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie das erforderliche Versicherungskennzeichen bequem per Post. Die Gültigkeit des Versicherungsschutzes erstreckt sich stets vom 01. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Für das neue Versicherungsjahr ist daher der Abschluss eines neuen Vertrags notwendig.
So einfach funktioniert‘s
Die E-Scooter-Versicherung der Gothaer
E-Scooter erfreuen sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Im Unterschied zu klassischen Tretrollern verfügen sie über einen Elektromotor. Dadurch ist kein eigener Kraftaufwand nötig. Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 20 km/h sind versicherungspflichtig. Eine Haftpflichtversicherung ist notwendig, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Auf Privatgelände entfällt die Pflicht. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie das Versicherungskennzeichen als Aufkleber.
Kundenbewertungen
Die Gothaer Versicherung für Leichtkraftfahrzeuge und E-Bikes
Die Gothaer bietet umfassenden Versicherungsschutz für Leichtkrafträder und Motorroller mit einem Hubraum zwischen 50 und 125 ccm sowie einer Motorleistung bis 11 kW. Neben der Haftpflichtversicherung können Sie Ihr Fahrzeug auch durch Teil- oder Vollkasko absichern. Für E-Bikes bietet die Gothaer ebenfalls einen zuverlässigen Schutz. Unfall- und Sturzschäden sind über die Gothaer Hausratversicherung mit Deckungssummen von bis zu 50 Millionen Euro abgesichert. Versichern lassen sich unter anderem Pedelecs, S-Pedelecs und andere Elektro-Bikes.
Was deckt die Haftpflicht- und Teilkasko der Gothaer Versicherung ab?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten einen Schaden zufügen. Sie kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf. Für zusätzlichen Schutz Ihres eigenen Fahrzeugs empfiehlt sich die Teilkaskoversicherung. Diese übernimmt die Kosten bei:
- Diebstahl des Fahrzeugs
- Brand, Explosion und Feuer
- Naturereignissen wie Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung
- Glasbruch und sonstigen Glasschäden
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Schäden durch Tierbisse an Kabeln, Dämm- und Gummiteilen
Was versichert die Gothaer E-Scooter Versicherung und sonstige Fahrzeuge nicht?
Es gibt Schadensfälle, die von vornherein nicht versichert sind. Dazu zählen:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Die Teilnahme an genehmigten Rennen
- Schäden durch beschädigte und zerstörte Reifen
- Schäden durch Kernenergie
Weitere Informationen zu den Ausschlüssen können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
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