Ein Tier ist eine Bereicherung für das Leben. Dass Sie für Ihren Liebling nur das Beste möchten, ist absolut verständlich. Hierzu sollten Sie mit der GHV Tierkrankenversicherung vorsorgen:
GHV Versicherung Tierkrankenversicherung
- Für Hunde-/Katzen- und Pferdebesitzer
- Bis zum 3-fachen GOT-Satz bei Katzen und Hunden
- Bei Pferde bis zum 2-fachen GOT-Satz
- Gutes Preis-/Leistungsverhältnis
- Online abschließbar

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Allgemeines zur GHV Tierkrankenversicherung
Ob schnurrende Katzen, treue Hunde oder stolze Pferde. Millionen von Tieren bereichern unser Leben tagtäglich. Doch was passiert, wenn Ihr tierischer Gefährte einmal medizinische Hilfe braucht? Die Behandlungskosten können schnell zur Herausforderung werden. Genießen Sie die Zeit mit Ihrem Tier unbeschwert. Die GHV Tierkrankenversicherung sorgt für verlässlichen Schutz bei Krankheit und Behandlung. Mit starken Leistungen und umfassender Absicherung sorgt die GHV Tierkrankenversicherung dafür, dass Ihr Liebling jederzeit bestens versorgt ist.
Ihre Vorteile
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Die GHV Tierkrankenversicherung für Hunde
Ob waghalsige Sprünge oder neugierige Schnüffel-Ausflüge, nicht jeder Hund kennt seine Grenzen. Gut, wenn Sie vorgesorgt haben. Die GHV-Tierkrankenversicherung unterstützt Sie umfassend. Nicht nur bei Operationen, sondern auch bei regelmäßigen Tierarztbesuchen. Sie und Ihr Hund sind ein unschlagbares Duo. Doch manchmal spielt das Leben anders, und eine kostenintensive Behandlung wird notwendig. Die GHV OP-Versicherung übernimmt die Kosten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Die schnelle Genesung Ihres Lieblings. Bitte beachten Sie, dass Tiere mit bestimmten Vorerkrankungen oder Einschränkungen von der Versicherung ausgeschlossen sind. Versichert werden können Hunde ab der 9. Lebenswoche. Je nach Tarif sogar bis zum 7. Lebensjahr.
So einfach funktioniert‘s
Die GHV Tierkrankenversicherung für Pferde
Pferde sind voller Energie und Lebensfreude. Doch Verletzungen oder Erkrankungen wie Koliken kommen oft überraschend. Mit der GHV Pferde-OP-Versicherung sind Sie finanziell abgesichert und können sich ganz auf die Genesung Ihres Pferdes konzentrieren. Versichert werden können unter anderem Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Mulis, Esel sowie Tiere ab der 9. Lebenswoche bis zum 16. Lebensjahr. Sie können die Krankenversicherung in den Vertrag mit aufnehmen.
Kundenbewertungen
Die GHV Tierkrankenversicherung für Katzen
Ob beim Toben auf dem Sofa oder beim Streifzug durch den Garten. Ein Missgeschick passiert schneller, als Sie denken. Mit der Katzenkranken- und OP-Versicherung der GHV sind Sie bestens abgesichert. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für Operationen, sondern auch für ambulante und stationäre Behandlungen. Im Gegensatz zur reinen OP-Versicherung deckt die Krankenversicherung sogar Vorsorgemaßnahmen ab. Ihre Katze ist ab der 8. Lebenswoche und je nach Tarif bis zum 8. Geburtstag versicherbar. Und das Beste, der Schutz kann ein ganzes Katzenleben lang bestehen bleiben.
Was versichert die GHV Tierkrankenversicherung nicht?
Damit die Beiträge fair bleiben, kann der Versicherer nicht jedes Ereignis absichern. Deshalb sind bestimmte Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bereits bekannte Krankheiten oder nicht anerkannte Methoden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherer übernimmt Kastrationen und Sterilisationen nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit. Schäden, die durch Vorsatz oder arglistige Täuschung entstehen, sind ebenfalls nicht versichert.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Kündigung des Vertrags kann zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres erfolgen.
Ihr Ansprechpartner
Wie melde ich einen Schaden bei der GHV Tierkrankenversicherung?
Die Schadenmeldung können Sie per E-Mail vornehmen. Als Partner der GHV Tierkrankenversicherung können wir den Schaden beim Versicherer einreichen. Hierzu benötigen wir ein unterschriebenes → Maklermandat von Ihnen. Geben Sie kurz an, dass Sie einen Versicherungsfall melden wollen und wir schicken Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.
Wie melde ich der GHV Tierkrankenversicherung meine neue Anschrift?
Über das → Maklermandat können Sie uns Ihre neue Anschrift melden. Gerne leiten wir Ihre neue Anschrift dann an die Versicherung weiter.
Wie teile ich der GHV Tierkrankenversicherung meine neue Bankverbindung mit?
Gerne können Sie uns als Partner der GHV Ihre neue Bankverbindung mitteilen. Diese leiten wir dann umgehend an die Versicherung weiter. Hierzu benötigen wir von Ihnen ein unterschriebenes → Maklermandat. Nach Zusendung des Maklermandates kümmern wir uns zeitnah um Ihr Anliegen.
Tierhalterhaftpflicht
