Als Hunde oder Pferdebesitzer haben Sie es nicht immer leicht. Vor allem dann nicht, wenn ein Schaden passiert. Hierfür sollten Sie mit der GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsorgen:
GHV Versicherung Tierhalterhaftpflicht
- Bis zu 24 Mio. EUR Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden
- Reitbeteiligung und Fremdreiter mitversichert
- Verstoß gegen Leinen-/Maulkorbpflicht mitversichert
- Mitversicherung von Welpen und Fohlen bis zu 15 Monate
- Gutes Preis-/Leistungsverhältnis

Mehr Details (PDF) zur GHV Versicherung Tierhalterhaftpflicht
Allgemeines zur GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung
Auch das liebste Tier kann mal einen Schaden verursachen. Ganz ohne böse Absicht. Ein lautes Geräusch, ein unerwarteter Moment, Ihr Hund oder Pferd erschreckt sich und läuft davon. Dabei beschädigt es ungewollt etwas. In solchen Fällen schützt Sie die GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung zuverlässig. Sie haben die Wahl zwischen drei attraktiven Tarifen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser Tipp: Entscheiden Sie sich für den umfassendsten Tarif. Denn auf die starken Leistungen der GHV sollten Sie keinesfalls verzichten.
Ihre Vorteile
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Die GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundehalter
Als verantwortungsvoller Hundehalter möchten Sie bestens abgesichert sein. Genau das bietet Ihnen die GHV mit einem leistungsstarken Versicherungsschutz. Mit einer Versicherungssumme von bis zu 24 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sind Sie in jeder Lebenslage zuverlässig geschützt. Auch besondere Situationen, wie der Deckakt, sind mit abgedeckt. Besonders tierfreundlich: Blinden- und Therapiehunde sind ebenso eingeschlossen wie Welpen bis zum Alter von 15 Monaten. Und sogar bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 5 Jahren genießen Sie weiterhin den gewohnten Schutz.
So einfach funktioniert‘s
Die GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferdebesitzer
Ein Pferd fasziniert durch seine majestätische Erscheinung, seine Kraft und seine Ausstrahlung. Ein plötzlicher Schreck, ein unerwarteter Reflex. Selbst gut erzogene Pferde können ungewollt Schäden verursachen. Die GHV Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie zuverlässig, ob beim Reiten ohne Sattel, bei Turnieren, Wander- oder Distanzritten sowie bei Bodenarbeit. Auch Reitbeteiligungen, Fremdreiter und Flurschäden sind mitversichert. Genießen Sie Ihre Zeit mit dem Pferd. Gut abgesichert durch die GHV.
Kundenbewertungen
Sind Veranstaltungen bei der GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert?
Die GHV Tierhalterhaftpflicht schützt Sie auch bei privaten Aktivitäten rund um Ihr Tier. Vom Agility-Sport über Hundeschlittenrennen bis zu Turnieren und Schauvorführungen. Selbst Trainings, Hundelehrgänge und die Nutzung Ihres Pferdes als Therapietier oder in Reitunterricht (Komfort- & Premiumtarif) sind mit abgesichert. So bleibt der Spaß mit Ihrem Tier sorgenfrei und bestens geschützt.
Weitere Leistungen der GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung lässt sich gezielt erweitern, um Ihnen als Hunde- oder Pferdebesitzer noch mehr Sicherheit zu bieten. Die Hundehalter-Unfallversicherung bietet Betreuungsgeld im Krankheitsfall sowie höhere Invaliditätsleistungen nach einem Unfall mit Ihrem Hund. Auch für Pferdebesitzer bietet die Pferdehalter-Unfallversicherung zusätzlichen Schutz. Etwa Betreuungsgeld im Ernstfall und Leistungen bei Infektionen und Zeckenbissen. So sind Sie und Ihr Tier auch in Ausnahmesituationen bestmöglich abgesichert.
Was versichert die GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht?
Der Versicherer kann verständlicherweise nicht jede denkbare Streitigkeit absichern. Sonst wären deutlich höhere Beiträge notwendig. Daher schließt der Versicherer bestimmte Fälle bewusst vom Versicherungsschutz aus. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind unter anderem Schäden zwischen mitversicherten Personen. Ebenso auch vorsätzlich verursachte Schäden. Zudem sind Schäden durch Nutzung versicherungspflichtiger Kraft- oder Luftfahrzeuge ausgeschlossen. Auch Schäden an gemieteten oder gepachteten Gegenständen sind hiervon betroffen
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Ihr Ansprechpartner
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Kündigung des Vertrags kann zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres erfolgen.
Wie melde ich einen Schaden bei der GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Schadenmeldung können Sie per E-Mail vornehmen. Als Partner der GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung können wir den Schaden beim Versicherer einreichen. Hierzu benötigen wir ein unterschriebenes → Maklermandat von Ihnen. Geben Sie kurz an, dass Sie einen Versicherungsfall melden wollen und wir schicken Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.
Wie melde ich der GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung meine neue Anschrift?
Über das → Maklermandat können Sie uns Ihre neue Anschrift melden. Gerne leiten wir Ihre neue Anschrift dann an die Versicherung weiter.
Wie teile ich der GHV Tierhalterhaftpflichtversicherung meine neue Bankverbindung mit?
Gerne können Sie uns als Partner der GHV Ihre neue Bankverbindung mitteilen. Diese leiten wir dann umgehend an die Versicherung weiter. Hierzu benötigen wir von Ihnen ein unterschriebenes → Maklermandat. Nach Zusendung des Maklermandates kümmern wir uns zeitnah um Ihr Anliegen.
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