Wenn Sie in Kur gehen, fallen Kosten für den Aufenthalt an. Mit der DKV Kurversicherung können Sie diese Kosten absichern:
DKV Versicherung Kurversicherung
- Bis zu 160 Euro pro Tag
- Keine Gesundheitsprüfung
- Auszahlung in bar möglich
- Für privat- und gesetzlich Versicherte
- Online abschließen

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Allgemeines zur DKV Kurversicherung
Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie ab dem 18. Lebensjahr für jeden stationären Kurtag 10 Euro aus eigener Tasche. Die Kurversicherung der DKV ist eine Zusatzversicherung, die finanzielle Unterstützung für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen bietet. Sie deckt sowohl stationäre als auch ambulante Kuren ab und zahlt ein Kur-Tagegeld von bis zu 160 EUR pro Tag für maximal 28 Tage alle 3 Jahre. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, sodass der Abschluss unkompliziert ist.
Ihre Vorteile
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Wie hoch ist das Kurtagegeld der DKV Kurversicherung?
Wie hoch das Kurtagegeld ist, hängt davon ab, wie Sie krankenversichert sind:
Der 40 Euro Tagessatz ist für folgende Personen abschließbar:
- Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung
- Versicherte im branchenüblichen Basistarif
- Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge oder vergleichbare Leistungen
- Versicherte mit einem Beihilfebemessungssatz von mindestens 75 %
Der 80 Euro Tagegeldsatz ist für Personen möglich, die einen Beihilfebemessungssatz zwischen 50% und 75% haben. Personen mit einem Beihilfebemessungssatz zwischen 25% und 50% können einen Tagessatz von 120 Euro abschließen. Privat Versicherte sowie Personen mit einem Beihilfebemessungssatz unter 25 % können einen Tagegeldsatz von bis zu 160 Euro wählen
So einfach funktioniert‘s
Gibt es Wartezeiten in der DKV Kurversicherung?
Ja, die Kurversicherung der DKV hat eine Wartezeit von 3 Monaten. Diese entfällt jedoch bei unfallbedingten Kuraufenthalt. Wichtig: Es gibt keine Leistung für bereits vor Vertragsbeginn empfohlene Kur- oder Reha-Aufenthalte.
Kundenbewertungen
Wann leistet die DKV Kurversicherung nicht?
Die folgenden Leistungen schließt die DKV Kurversicherung beispielsweise aus. Weitere Informationen zu den Ausschlüssen finden Sie in den Versicherungsbedingungen:
- Krankheiten und Unfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht wurden oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind
- Kein Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Ambulante oder stationäre Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren
- Eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
Zahnzusatz

Ambulante Zusatzversicherung

Stationäre Zusatzversicherung

Pflege
