Sie sind auf der Suche nach einer umfangreichen ambulanten Zusatzversicherung? Mit der DKV ambulante Zusatzversicherung sichern Sie sich umfassend ab:
DKV Versicherung Ambulante Zusatzversicherung
- Leistungen für Sehhilfen
- Kosten für Heilpraktiker
- Präventionskurse
- Verschreibungspflichtige Medikamente
- Auslandsschutz

Mehr Details (PDF) zur DKV Versicherung Ambulante Zusatzversicherung
Wann ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?
Eine ambulante Zusatzversicherung bietet Ihnen Schutz für Leistungen, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für alternative Heilmethoden, Behandlungen beim Heilpraktiker, Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Auch spezielle Vorsorgeuntersuchungen sowie bestimmte Medikamente sind abgedeckt. Wenn Sie regelmäßig Heilpraktiker oder Osteopathen aufsuchen oder hohe Ausgaben für Sehhilfen haben, profitieren Sie besonders von dieser Versicherung. Auch eine umfassende Gesundheitsvorsorge gehört zu den Vorteilen, die Ihnen eine ambulante Zusatzversicherung ermöglicht.
Ihre Vorteile
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Allgemeines zur DKV ambulanten Zusatzversicherung
Die DKV stellt Ihnen drei Tarife zur Auswahl. Einen Tarif nur für Sehhilfen, einen Tarif für Sehhilfen und Hilfsmittel sowie einen Tarif, der zusätzlich die Leistungen für alternative Medizin beinhaltet. Letztere umfasst ebenfalls Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie Präventionskurse. Die Tarife lassen sich mit weiteren Zusatzpaketen erweitern. Sie können beispielsweise die Zuzahlung für Medikamente oder Verbandsmaterial reduzieren oder einen Zahntarif hinzunehmen. So stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz individuell zusammen.
So einfach funktioniert‘s
Wie hoch sind Naturheilverfahren im DKV Premiumtarif versichert?
Sie erhalten eine Kostenerstattung von bis zu 80 % für alternative Heilmethoden, die Ärzte oder Heilpraktiker durchführen. Die Erstattung erfolgt gemäß den Richtlinien des Hufelandverzeichnisses oder des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Die maximale Erstattungshöhe pro Jahr liegt bei 600 Euro und zwar nach dem dritten Versicherungsjahr. Weitere Informationen zu der Staffelung in den ersten Jahren finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Kundenbewertungen
Was versichert der Tarif Sehhilfen der DKV ambulante Zusatzversicherung?
Sie erhalten eine Erstattung von bis zu 80 % für Sehhilfen. Ab dem 14. Lebensjahr stehen Ihnen alle zwei Jahre bis zu 200 Euro für neue Brillen oder Kontaktlinsen zur Verfügung. Falls sich Ihre Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge verändert, entsteht der Anspruch bereits vorher. Für Kinder unter 14 Jahren übernimmt die DKV bis zu 100 Euro bei medizinischer Notwendigkeit. Zusätzlich haben Sie mit diesem Tarif einen Auslandsschutz für maximal drei Monate. Dieser umfasst folgende Leistungen:
- 100 % Erstattung für schmerzstillende Zahnbehandlungen
- 100 % Kostenübernahme für stationäre und akute ambulante Behandlungen
- 24-Stunden-Notrufservice für medizinische Notfälle
- 100 % Krankenrücktransport, sofern die Vermittlung über DKV erfolgt, andernfalls 80 %
Ist im Tarif für Sehhilfen die Lasik Operation mitversichert?
Nein, die Lasik-Operation ist im Basistarif der DKV ambulante Zusatzversicherung nicht mit eingeschlossen. Hierzu ist der Premiumtarif erforderlich. Im Premiumtarif erhalten Sie bis zu 1200 Euro zurück. Dies gilt innerhalb der ersten fünf Jahre, wenn die Leistung im vierten Versicherungsjahr oder später erfolgt. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Gibt es Wartezeiten für die Tarife der DKV ambulante Zusatzversicherung?
Ja, die Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfall und für die Leistungen im Ausland.
Stellt die DKV Gesundheitsfragen für die ambulante Zusatzversicherung?
Ja, für den Komfort- und Premiumschutz müssen Sie bei Antragsstellung Gesundheitsfragen beantworten. Für den Basistarif entfallen die Gesundheitsfragen.
Bieten die DKV Tarife für ambulante Zusatzversicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?
Ja, im Ausland sind Sie auch versichert und zwar für Aufenthalte bis zu 3 Monaten. Zum Versicherungsschutz zählen ambulante, stationäre sowie zahnärztliche Behandlungen. Auch Rücktransporte sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
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