Die DEMA Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierbesitzer vor finanziellen Schäden, die ihr Tier verursachen. Ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Tierhaltung.
DEMA Tierhalterhaftpflicht
- Versicherungsschutz für Hunde und Pferde
- Neuwertentschädigung möglich
- Pferderipper und Wolfsriss versicherbar
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Ausübung von Hundesport
Mehr Details (PDF) zur DEMA Tierhalterhaftpflicht
Macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Sinn?
Ja, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist sinnvoll und in einigen Bundesländern für Hunde sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie bietet zuverlässigen Schutz vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht. Als Halter haften Sie laut Gesetz für alle Schäden, die Ihr Hund oder das Pferd Dritten zufügt. Versichert sind Sie bei kleineren Sachschäden aber auch bei schwerwiegenden Personenschäden. Solche Vorfälle können schnell hohe Kosten verursachen. Mit einer Tierhalterhaftpflicht sind Sie im Ernstfall abgesichert und müssen nicht selbst für die entstandenen Schäden aufkommen. Die DEMA Tierhalterhaftpflicht bietet weltweiten Versicherungsschutz und kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Es gibt einen Tarif für Hunde und einen Tarif für Pferde.
Ihre Vorteile
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Ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde eine Pflichtversicherung?
Ja, in den Bundesländern Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht für alle Hunderassen eine generelle Versicherungspflicht. In den anderen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen ist die Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunderassen verpflichtend.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die DEMA Tierhalterhaftpflicht für Hunde?
Die folgende Aufzählung ist ein kleiner Auszug aus dem Leistungsumfang des Tarifes. Für die vollständige Übersicht schauen Sie bitte in das PDF „Leistungsumfang“ auf dieser Seite:
- Bis zu 50 Millionen Euro Deckungssumme möglich
- Versichert sind der Versicherungsnehmer und Familienangehörige
- Versicherungsschutz beim Besuch einer Hundeschule
- Teilnahme an Hunderennen und Hundeveranstaltungen
- Be- und Entladeschäden von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeug-Anhängern
Kundenbewertungen
Was versichert die DEMA Tierhalterhaftpflicht für Pferde?
Die nachfolgende Liste enthält ausgewählte Leistungen des Tarifs. Eine vollständige Übersicht finden Sie im PDF „Leistungsumfang“ auf dieser Seite.
- Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung
- Gewollte/ungewollte Deckakte
- Nicht gewerbliche Tierhüter sind mitversichert
- Teilnahme am Reitunterricht ist versichert
- Weiderisiko ist mitversichert
- Private Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren
Was versichert die Tierhalterhaftpflicht der DEMA nicht?
Die Versicherung kann nicht für jeden Schadensfall aufkommen, weil die Versicherungsprämie ansonsten nicht kalkulierbar ist. Deshalb schließt die DEMA von Beginn an bestimmte Schadensfälle aus. Dazu gehören beispielsweise:
- Vorsätzlich herbeigeführte Handlungen
- Gewerblich oder landwirtschaftliche Tiere sind nicht mitversichert
- Versicherungsschutz nicht über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus
In den Bedingungen finden Sie weitere Informationen zu den Ausschlüssen.
Wie melde ich meinen Tierhalterhaftpflichtschaden der DEMA?
Als Partner der DEMA können wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen. Hierzu benötigen wir ein unterschriebenes → Maklermandat von Ihnen. Geben Sie kurz an, dass Sie einen Schaden melden wollen und wir schicken Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.
Wie teile ich der DEMA Tierhalterhaftpflicht meine neue Adresse mit?
Sie können uns Ihre neue Anschrift mitteilen. Hierzu benötigen wir von Ihnen ein unterschriebenes → Maklermandat. Als Partner der DEMA leiten wir Ihre neue Anschrift der Versicherung weiter.
Ihr Ansprechpartner
Wie teile ich der DEMA Tierhalterhaftpflicht meine neue Bankverbindung mit?
Wir arbeiten mit der DEMA zusammen. Wenn Sie uns ein unterschriebenes → Maklermandat einreichen, können wir Ihre neue Bankverbindung der Versicherung mitteilen.



