Sie haben jemanden durch Unachtsamkeit geschädigt? Dann müssen Sie für den Schaden aufkommen. Dies kann oft auch mal teuer werden. Schützen Sie sich daher mit der Zurich Privathaftpflichtversicherung:
Zurich Privathaftpflicht
- Pauschaldeckung bis zu 50 Mio. EUR
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Privates Internetrisiko mitversichert
- Verlust fremder Schlüssel
- Gutes Preis- / Leistungsverhältnis
Mehr Details (PDF) zur Zurich Privathaftpflicht
Versicherungsbedingungen
Produktdetails (PDF) ansehen »Highlights der Zurich Privathaftpflichtversicherung:
Jeder hat mal einen Moment, wo er nicht genau aufpasst. Da kann dann schon mal ein Missgeschick passieren. Das Handy des Bekannten fällt Ihnen runter oder beim Gassi gehen entwischt Ihnen der Hund und läuft vor ein Auto. Solche Missgeschicke können teurer werden als gedacht und Sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Sorgen Sie mit der Zurich Privathaftpflichtversicherung vor. Die Zurich Privathaftpflicht bietet Ihnen und Ihrer Familie umfangreichen Schutz. Sie können aus zwei Tarifen wählen und selbst entscheiden wie umfassend Sie abgesichert sein möchten. Unsere Empfehlung: wählen Sie den umfangreichsten Tarif, damit Sie besten Versicherungsschutz durch die Zurich Privathaftpflichtversicherung erhalten:
- Pauschaldeckung bis zu 50 Mio. für Personen-, Sach-, Vermögenschäden
- Forderungsausfalldeckung inkl. Kosten der Rechtsverfolgung und Gewaltopferschutz
- Gefälligkeisschäden
- Ersatz für geliehene Sachen
- Schlüsselverlust bis zu 250.000 EUR (privat, beruflich und ehrenamtlich)
- Umweltschadensversicherung
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monate
- Internetrisiko
und vieles mehr! Auch Bauvorhaben bis zu 200.000 EUR sind bei der Zurich Privathaftpflichtversicherung abgedeckt!
Ihre Vorteile
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Wer ist alles bei der Zurich Privathaftpflichtversicherung versichert:
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner, auch der nicht eingetragene Lebenspartner
- Ihre Eltern und Großeltern, wenn diese im Altenheim wohnen
- Eventuelle unverheiratete, geistig und/oder körperlich behinderte Kinder, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Minderjährige Personen, die bis zu einer Dauer von zwölf Monaten im Haushalt leben (z. B. Austauschschüler/Au-pair)
- Ihre unverheirateten Kinder bis zur Beendigung der Schul- und Berufsausbildung
Informieren Sie sich jetzt über alle Versicherungen und zur Zurich Privathaftpflichtversicherung!