Sie wollen sich ein Flugobjekt für Luftbilder anschaffen? Mit der degenia Luftfahrthaftpflicht schützen Sie sich vor Schadensersatz Dritter:
Degenia Luftfahrthaftpflichtversicherung
- Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Unbegrenzter Nutzerkreis
- Mehrere Tarife zur Auswahl
- Private und gewerbliche Nutzung versicherbar
- Online abschließbar
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Produktdetails (PDF) ansehen »Benötige ich eine Haftpflichtversicherung für meine Drohne?
In den letzten Jahren hat der Verkauf von Flugobjekten stark zugenommen. Drohnen gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Gleichzeitig steigt das Risiko, jemandem mit seiner Drohne einen Schaden zuzufügen. Das hat auch die Politik erkannt und verweist auf die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung. Dabei ist die Nutzungsart der Drohne unerheblich. Sowohl für die private als auch für die gewerbliche Nutzung besteht die Pflicht. Seit 2017 besteht ebenfalls die Kennzeichnungspflicht aller Drohnen ab einer Startmasse von mindestens 250 Gramm. Ebenso wie die Privathaftpflicht schützt Sie die Drohnen Haftpflicht vor den finanziellen Folgen eines Schadensersatzanspruchs. Sie als Eigentümer haften mit Ihrem Privatvermögen, sobald Ihre Drohne im öffentlichen Raum einen Schaden verursacht. Dabei ist es irrelevant, ob Sie den Schaden selbst verursacht haben oder nicht. Vor dem ersten Flug sollten Sie somit eine Haftpflichtversicherung für Luftfahrt abschließen.
Ihre Vorteile
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Allgemeines zur degenia Luftfahrthaftpflicht
Die degenia bietet unterschiedliche Versicherungssummen an. Für Personen- und Sachschäden können Sie zwischen vier Deckungsstufen wählen. Die Höchstdeckung liegt bei 10 Millionen Euro. Für Vermögensschäden liegt die Versicherungssumme bei 1 Million Euro. Wenn Sie mehr als eine Drohne besitzen, haben Sie die Möglichkeit, in einem Vertrag bis maximal 5 Geräte zu versichern. Im Privatbereich ist die Mehrgerätedeckung beitragsfrei inkludiert. Für gewerbliche Nutzung fällt ein kleiner Zuschlag an. Bitte beachten Sie, dass jedoch nur maximal 1 Gerät im Einsatz versichert ist. Versicherungsschutz genießen Sie weltweit außer in den USA, in US-Territorien oder in Kanada. Ein Highlight stellt der Zusatzbaustein in der gewerblichen Nutzung dar. Mit dem Baustein können Sie sich gegen Vermögensschäden durch Foto-/und Filmaufnahmen absichern. Nach Antragstellung erhalten Sie werktags innerhalb von 24 Stunden Ihre Versicherungsunterlagen mit allen behördlichen Dokumenten als Nachweis.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die degenia Luftfahrthaftpflicht?
Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen ersten Überblick über den Leistungsumfang der degenia Luftfahrthaftpflicht. Für den vollständigen Versicherungsschutz schauen Sie bitte in die Versicherungsbedingungen:
- Bis 10 Millionen Deckungssumme für Personen- und Sachschäden versicherbar
- Versicherungsschutz für den Halter sowie für weitere berechtigte Personen, die der Halter ernennt
- Flüge im kontrollierten Luftraum
- Startgewicht liegt bei maximal 25 Kilo
- Automatisiertes Fliegen in Sichtweite ist mitversichert, sofern Sie jederzeit in die Steuerung eingreifen können
- Umweltschadenbasisversicherung mit SB mitversichert
- Flüge innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie eines Modellflugplatzes
- Film-/Foto- und Videoaufnahmen
- Und mehr
Kundenbewertungen
Was muss ich als Drohnenpilot bei der Nutzung beachten?
Besonders für Einsteiger ist es ratsam sich vor dem ersten Flugstart folgende Fragen zu stellen:
- Welche Flughöhe ist zu beachten?
- Welche Flugverbotszonen gibt es?
- Was ist beim Filmen zu beachten, um das Persönlichkeitsrecht nicht zu verletzen?
- Wie weit ist mein Sichtkontakt zur Drohne?
- Liegt mir ein gültiger Nachweis zur Luftfahrthaftpflicht vor?
Was versichert die degenia Luftfahrthaftpflicht nicht?
Die Haftpflichtversicherung für Luftfahrt übernimmt nicht jeden Schadensfall, weshalb der Versicherer zu Beginn bestimmte Schadensfälle ausschließt. Die folgenden Ausschlüsse sind nicht vollständig. Weiterführende Informationen sind in den Bedingungen vermerkt:
- Vorsatz ist nicht mitversichert
- Kein Versicherungsschutz besteht zwischen den Mitversicherten
- Versicherungsschutz besteht nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Polizeiliche oder militärische Einsätze sowie als Waffeneinsatz sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
- Das Abhandenkommen von Sachen wie beispielsweise Geld oder Wertsachen sind nicht mitversichert
- Wenn die Drohne nicht den gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Auflagen entspricht, besteht kein Deckungsschutz