Hunde und Pferde sind für viele Menschen Familienmitglieder. Verursachen sie jedoch einen Schaden an Dritte, kommen Sie dafür auf. Die InterRisk Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor finanzielle Risiken.
InterRisk Tierhalterhaftpflicht
- Versicherungssumme bis zu 50 Millionen Euro möglich
- Versicherungsschutz auch für eigene private Fuhrwerke
- Jungtiere zur Vollendung des ersten Lebensjahres mitversichert
- Seniorennachlass für Hundebesitzer ab 60 Jahre
- In wenigen Schritten zum Online-Abschluss
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Leistungen
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Kleine Tiere wie Kaninchen, Vögel oder Katzen sind in der Privathaftpflicht beitragsfrei mitversichert. Hunde und Pferde benötigen eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung. Auch Hunden und Pferden passieren Missgeschicke. Stellen Sie sich vor, Sie sind mit Ihrem Hund in der Hundeschule und dieser beschädigt das Inventar. Beim Reiten erschreckt sich Ihr Pferd und rennt unkontrolliert auf die Straße. Ein Autofahrer möchte ausweichen und fährt vor einen Baum. Er verletzt sich schwer und muss ins Krankenhaus. Für solche Schadensfälle und Ähnliche tragen Sie als Halter/in die Verantwortung. Für die Kosten kommen Sie, ohne eine angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherung, selbst auf.
Besonders Personenschäden verursachen hohe Kosten. Schützen Sie sich jetzt mit der InterRisk Tierhalterhaftpflicht vor den finanziellen Ruin. In der Versicherung sind nicht nur Sie versichert, sondern auch Ihre Familienangehörigen als Hüter. Ebenso Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben sowie berechtigte Reiter und Inhaber einer Reitbeteiligung. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz von beispielsweise Pferdekutschen, Hundeschlitten oder Hundewagen mitversichert. Ebenso nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger.
Ihre Vorteile
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Was versichert die InterRisk Tierhalterhaftpflicht?
Für Hunde- und Pferdebesitzer bietet die InterRisk Tierhalterhaftpflicht ein umfassendes Versicherungskonzept an. Die Aufzählung gibt Ihnen einen Überblick über die Leistungen. Bitte beachten Sie, dass die Liste nicht vollständig ist. Weitere Informationen zum Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
- Hunde außer Kampfhunde oder Jagdhunde - Jagdhunde benötigen eine eigene Jagdhaftpflicht
- Pferde, Kleinpferde, Ponys, Esel, Maultiere und sonstige Reit- und Zugtiere
- Versicherungssumme wahlweise 3, 5, 10, 25 oder 50 Millionen Euro
- Jungtiere vom versicherten Muttertier bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres beitragsfrei mitversichert
- Automatische Mitversicherung neu hinzukommender Hunde sowie Reit- und Zugtiere
- Unterrichtsteilnahme wie beispielsweise Hundeschule oder Reitverein
- Teilnahme an Rennen und Turnieren wie Hundeschlittenrennen und Reitturnieren
- Sonstige Veranstaltungen wie Hunde- oder Pferdeschauen
- Ansprüche anderer Teilnehmer und Figuranten
- Flurschäden
- Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
- Schäden beim Führen versicherter Hunde ohne Leine oder Maulkorb
- Schäden beim Reiten versicherter Reittiere ohne Sattel und Zaumzeug
- Schäden beim Reiten unter Mitführen eines Handpferdes auch ohne Zaumzeug
- Besitz von eigenen Fuhrwerken
- Fremde Fuhrwerke, die versicherte Zugtiere ziehen
- Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei gelegentlicher Beförderung von Personen, wenn sie unentgeltlich ist
- Nutzung von eigenen und fremden nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
- Rabattausgleich in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis fünf Jahre bei einem Unfall mit einem geliehenen versicherungspflichtigen Anhänger
- Rabattausgleich ebenso für Schäden beim Be- und Entladen versicherter Tiere in und aus eigenem Anhänger
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen beispielsweise auf Weiden oder Reithallen
- Schäden an Wohnungen, Boxen in Gebäuden sowie an sonstigen unbeweglichen Sachen
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Tiertransportanhängern
- Gewässerschäden, Vermögensschäden
- Keine Einschränkung für Auslandsschäden
- Und mehr
So einfach funktioniert‘s
Welche Informationen benötigen Sie für die Beitragsberechnung?
Für die Beitragsberechnung benötigen Sie die Hunderasse. Es gibt einen ermäßigten Tarif für Tierhalter ab 60 Jahre, weshalb Sie Ihr Alter eingeben. Zusätzlich kommt es darauf an, ob Ihr Hund reinrassig oder ein Mischling ist. Die Angabe, ob Ihr Hund gechipt ist, ist ebenfalls erforderlich. Hatten Sie in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung und keine Schäden, macht sich das in der Prämie positiv bemerkbar. Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung erhalten Sie zusätzlich einen Nachlass. Für die Berechnung Ihres Pferdes fallen die Fragen zur Rasse und zum Chip weg. Alle weiteren Fragen bleiben gleich. Berechnen Sie sich in wenigen Schritten Ihr persönliches Angebot.
Kundenbewertungen
Was versichert die InterRisk Tierhalterhaftpflicht nicht?
Nicht versichert sind Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Sachschäden, die durch die Krankheit versicherter Tiere entstehen. Es sei denn, Sie beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Weitere Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.