Hörgeräteversicherung

Schon ab 2,49€ im Monat *

Sie haben sich Hörgeräte angeschafft und wollen diese vor unvorhersehbare Schäden versichern? Mit der Hörgeräteversicherung ist das möglich:

  • Versicherungsschutz für 4 Jahre
  • Schutz gegen unsachgemäße Handhabung und Verlust
  • Mitversichert sind auch Zubehör und Otoplastik
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Online abschließbar

 

Preis Hörhilfe (links) *

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  • Sichere Verbindung
  • Geld-zurück-Garantie
  • ausgezeichnet.org

* Preis Ihrer Hörgeräte

Den Preis geben Sie an gemäß Rechnung ohne Abzug individueller Nachlässe und ohne Abzug eines erstattungspflichtigen Anteils einer gesetzl. oder privaten Krankenversicherung.

Preis vom Zubehör bitte auf die Hörgeräte verteilen! Z.B. Preis je Hörgerät € 2.000 und Fernbedienung € 1.000 ⇒ Bitte € 2.500 für Hörgerät links + rechts angeben.

So einfach funktioniert‘s

1. Versicherungs­umfang wählen
2. Antrag online ausfüllen
3. Police per Post erhalten

Ist eine Hörgeräteversicherung sinnvoll?

Über drei Millionen Menschen tragen in Deutschland Hörgeräte. Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihr Arzt Ihnen Hörgeräte verschreibt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Die Kostenübernahme beschränkt sich allerdings auf medizinisch notwendige Kassengeräte. Wenn Sie ein höherpreisiges Hörgerät wünschen, kommen Sie für den Mehrpreis auf. Zudem bezuschussen die Krankenkassen nur alle 5 bis 6 Jahre den Kauf von Hörhilfen. Wenn Sie jedoch früher neue Geräte benötigen, kommen Sie für den Kaufpreis vollständig auf. Je teurer die Hörhilfen sind, desto sinnvoller ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Mit der Versicherung schützen Sie sich finanziell vor unvorhersehbaren Schäden wie Zerstörung, Bruch, Diebstahl und weitere Schäden. Wägen Sie ab, ob Sie im Schadensfall die Kosten für ein Ersatzgerät selbst tragen wollen oder nicht.

Allgemeines zur Hörgeräteversicherung

Krankenkassen beteiligen sich mit einem Festbetrag an den Kosten von Hörgeräten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Dieser Anspruch besteht alle 6 Jahre. Geht in der Zwischenzeit das Gerät durch Selbstverschulden kaputt oder kommt es abhanden, kommen Sie finanziell dafür auf. Mit der Hörgeräteversicherung können Sie Hörgeräte bis zu 4.000 Euro versichern. Der Preis gilt pro Hörhilfe links und rechts. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Bruttoverkaufspreis ohne Abzug von individuellen Nachlässen. Ebenso ist der Anteil der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse bei der Berechnung nicht abzuziehen. Mitversichert sind auch Zubehör und Otoplastik. Die Kosten schlagen Sie für die Berechnung auf den versicherten Kaufpreis auf. Dazu teilen Sie die Kosten auf beide Hörgeräte gleichermaßen auf. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Versicherung nur innerhalb der ersten drei Monate nach Kaufdatum möglich ist. Zudem müssen sich die Geräte in einem einwandfreien Zustand befinden.

Welche Schäden sind in der Hörgeräteversicherung mitversichert?

Mit der Hörgeräteversicherung schützen Sie sich finanziell vor den Kosten für Reparatur oder Ersatz. Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Hörgeräteversicherung leistet bei unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Schäden durch:

  • Zerstörung
  • Bruch
  • Beschädigung
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Abhandenkommen
  • Einbruchdiebstahl
  • Diebstahl
  • Raub
  • Räuberische Erpressung

Der Versicherer ersetzt die Kosten für die fachgerechte Reparatur der Hörhilfe bis zum Zeitwert. Lohnt sich die Reparatur finanziell nicht mehr, erhalten Sie ein Ersatzgerät in gleicher Art und Güte.

Wie errechnet sich die Ersatzleistung der Hörgeräteversicherung?

Wenn sich die Reparatur finanziell nicht lohnt, ersetzt die Versicherung die Kosten für ein Ersatzgerät in gleicher Art und Güte. Dazu ist der Zeitwert des ersetzenden Gerätes entscheidend. Dieser ist der Neuwert abzüglich des Wertes der Abnutzung, des Alters und Zustandes. Der Abzug beträgt wie folgt:

  • 5 % im ersten Versicherungsjahr
  • 10 % im zweiten Versicherungsjahr
  • 15 % im dritten Versicherungsjahr
  • 20 % im vierten Versicherungsjahr

Gibt es eine Selbstbeteiligung in der Hörgeräteversicherung?

Ja, es gibt eine Selbstbeteiligung von 35% pro Schadensfall.

Wie errechnet sich die Ersatzleistung der Hörgeräteversicherung?

Die Versicherung kann nicht für jeden Schadensfall aufkommen. Deshalb gibt es von Beginn an bestimmte Ausschlüsse oder Deckungsbeschränkungen:

  • Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß sind nicht versichert
  • Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch natürlichen Schweiß oder Ohrenschmalz
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
  • Es besteht eingeschränkter Versicherungsschutz, wenn der Ersatz durch einen anderen Versicherungsvertrag ebenfalls versichert ist
  • Ersatzleistung nach dem Zeitwert. Alter des Gerätes, Gebrauch und Abnutzung zum Zeitpunkt des Schadenfalles bestimmen den Zeitwert

Weitere Informationen zu den Ausschlüssen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

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