Vermögensschadenhaftpflicht

Während für viele Berufssparten eine Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlh vorgeschrieben ist, ist so eine Versicherung für viele Freiberufler und Selbstständige dringend zu empfehlen:

  • Bei Versicherungsschäden durch Fehlberatung
  • Mit passivem Rechtsschutz
  • Viele Anbieter zur Auswahl
  • Günstige und leistungsstarke Konzepte
  • Mit sinnvollen Zusatzleistungen
  • Sichere Verbindung
  • Geld-zurück-Garantie
  • ausgezeichnet.org

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und viele weitere...

Die Leistungen einer Vermögensschadenhaftpflicht:

Gerade wenn Sie als Freiberufler beratend, begutachtend, planend und prüfend tätig sind, tragen Sie eine große Verantwortung. Ihre Kunden wollen und müssen sich auf Sie verlassen können. Bei einer Fehlberatung können – je nach Branche- extrem hohe finanzielle Schäden entstehen, für die Sie haftbar gemacht werden können. Einen guten Schutz bekommen Sie hier mit einer Vermögensschadenhaftpflicht. Je nach Beruf und Unternehmen brauchen Sie besonders umfassenden Versicherungsschutz. Alle Versicherer bieten Ihnen hier unterschiedliche Leistungspakete rund um eine Vermögensschadenhaftpflicht. Lassen Sie sich am besten umfassend beraten, was für Sie und Ihre Branche am wichtigsten ist. Unsere Empfehlung: wählen Sie den umfangreichsten Tarif, damit Sie besten Versicherungsschutz durch eine Vermögensschadenhaftpflicht erhalten. Das sind die Leistungen:

  • Schutz bei Personenschäden
  • Unechte Vermögensschäden
  • Echte Vermögensschäden
  • Umweltschäden
  • Schutz bei Behandlungs-, Beratungs-, Planungs- und Rechenfehler
  • Schutz bei fehlerhaften Auskünften
  • Schutz bei unwirksamen Vertragsgestaltungen
  • Schutz bei Fristversäumnissen

…und vieles mehr bietet Ihnen eine Vermögensschadenhaftpflicht! Im Schadensfall prüft Ihr Versicherer ihrer Vermögensschadenhaftpflicht, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Unberechtigte Ansprüche werden – auch vor Gericht- abgewehrt.

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Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist für folgende Berufe gesetzlich vorgeschrieben:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Rentenberater
  • Ingenieure
  • Sachverständige
  • Architekten

Grundsätzlich ist eine Absicherung durch eine umfangreiche Vermögensschadenhaftpflicht aber für alle Berufe, die beratend oder planend arbeiten, dringend zu empfehlen!

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